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BL: Nachwahlen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter am 8. März 2026

(pd) Bei den Friedensrichterkreisen 7 und 14 müssen Nachwahlen durchgeführt werden, da im ersten Wahlgang nur ein/e Friedensrichter/in still gewählt wurde oder an der Urne das absolute Mehr erreicht hat.

Wahlvorschläge für die Nachwahlen konnten bis am 8. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Landeskanzlei hat die Wahlvorschläge in Bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit der Kandidierenden und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und für in Ordnung
befunden.

Friedensrichterkreis 7 Oberwil (Biel-Benken, Ettingen, Oberwil und Therwil) und Friedensrichterkreis 14 Gelterkinden (Anwil, Buus, Gelterkinden, Hemmiken, Kilchberg, Maisprach, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rünenberg, Tecknau,
Wenslingen und Zeglingen)

In den Friedensrichterkreisen 7 Oberwil und 14 Gelterkinden sind mehr Wahlvorschläge eingegangen als zu wählen sind. Daher wird in diesen Friedensrichterkreisen am 8. März 2026 eine Nachwahl durchgeführt werden. Die Stimmberechtigten erhalten zusammen mit den Wahlzetteln ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten je Wahlkreis. Zudem ist das Informationsblatt auf der Internetseite des Kantons publiziert: www.bl.ch/wahlen. Neben den gemeldeten Kandidaturen sind alle im Kanton BaselLandschaft stimmberechtigten Personen wählbar.

Friedensrichterkreis 5 (Arlesheim und Münchenstein)

Nachdem im Friedensrichterkreis 5 Arlesheim die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser war als die Zahl der zu Wählenden, wird die Urnenwahl vom 8. März 2026 in diesem Kreis gemäss § 30 Abs. 4 GpR widerrufen. Der Regierungsrat erklärt nachfolgende Kandidatin für die Amtsperiode vom 1. April 2026 bis 31. März 2030 für gewählt: Friedensrichterin: Schneider Nicole, 1962, Münchenstein.