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BL: Landratssitzung vom 1. Dezember - Teuerungsausgleich von 2,5 % für Mitarbeitende?

(bl) An der Sitzung vom 1. Dezember berät das Baselbieter Kantonsparlament unter anderem über den Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden – der Regierungsrat und die zuständige Kommission schlagen 2,5 % vor – und über eine Neuregelung des Berufsauftrags und der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen. Weiter wird unter anderem über eine Erhöhung des Kantonsbeitrags an den Verein Agglo Basel entschieden.

Der Landrat beschliesst jährlich per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung. Basierend auf der mathematischen Berechnung und unter Beachtung des wirtschaftlichen Umfelds und dem budgetierten Ertragsüberschuss beantragt der Regierungsrat dem Landrat, für das Jahr 2023 die Teuerung bei den Löhnen des Staatspersonals vollständig auszugleichen und einen Teuerungsausgleich von 2,5 % auszurichten. Dies verändert den Personalaufwand des Kantons um jährliche Mehrausgaben von ca. CHF 16,2 Mio. Die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) fordert mit Verweis auf die gute finanzielle Situation des Kanton und dem drohenden signifikanten Kaufkraftverlust aufgrund der weltweiten Inflation und des vorausgesagten Anstiegs der Krankenkassenprämien einen Teuerungsausgleich von 3,3 %. Die Vorlage war in der vorberaten den Personalkommission teilweise bestritten. In der Beratung wurde ein höherer Teuerungsausgleich als vom Regierungsrat vorgeschlagen beantragt; eine Mehrheit der Kommission sah für diese Forderung jedoch keine gesetzliche oder rechnerische Grundlage. – Die Personalkommission beantragt mit 8:0 Stimmen Zustimmung zum unveränderten Landratsbeschluss. (Traktandum 8; zum Geschäft)

Für die Neuregelung des Berufsauftrags und der Bestimmungen zur Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen schlägt der Regierungsrat eine Änderung des Personaldekrets vor und plant eine darauf abgestimmte Revision der Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen. Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I und II erhalten heute bereits eine Lektionen entlastung. Die Möglichkeit einer Lektionenentlastung soll neu auch auf Primarstufe eingeführt werden (Änderung Personaldekret). Der Entscheid über die Einführung soll dabei den einzelnen Gemeinden obliegen. Die Verordnungsänderungen sehen eine Neugliederung der Jahresarbeitszeit, Neuregelungen zur Ressourcierung der Spezialfunktionen aus dem Schulpool sowie die Einführung der Vertrauensarbeitszeit vor. Die Vorlage war in der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) umstritten. Eine Kommissionsmehrheit spricht sich für eine verpflichtende Einführung der Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen auf Primarstufe aus. – Die BKSK beantragt dem Landrat mit 7:4 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum von ihr geänderten Landratsbeschluss. (Traktandum 9; zum Geschäft)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für den Aufgabenbereich Agglomerationsprogramm des Kantons Basel-Landschaft an den Verein Agglo Basel für die Jahre 2023–2026. Der Beitrag beträgt neu CHF 655'000 anstatt CHF 480'000. Der Grund für die Erhöhung ist der zunehmende Aufwand der Geschäftsstelle Agglo Basel für die Umsetzung und Erarbeitung der Agglomerationsprogramme. Diese Programme enthalten Verkehrsinfrastrukturprojekte, die vom Bund mitfinanziert werden. – Die vorberatende Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung Zustimmung zum Landratsbeschluss. (Traktandum 10; zum Geschäft)