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BL: Kanton will klare Grundlage für Wärmeverbunde und Stromspeicher

(pd) Mit der einer überwiesenen Motion wurde der Baselbieter Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, die den Bau von Infrastrukturen für Wärmeverbunde und Stromspeicher in Zonen für öffentliche Werke und Anlagen ermöglicht. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden bis am 30. April 2026 in die Vernehmlassung.

Die Versorgung mit Wärmeenergie liegt im öffentlichen Interesse, stellt selbst aber keine öffentliche Aufgabe dar. Damit sind Infrastrukturanlagen für Wärmeverbunde und Stromspeicher in Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) im Grundsatz nicht zonenkonform. Bislang war es für Betreiberinnen und Betreiber von thermischen Netzen deshalb schwierig, in OeWA-Zonen eine Baubewilligung zu erhalten. Mit Erledigung der Motion 2024/183 soll dieses Hindernis nun beseitigt werden. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung.
Zur Umsetzung der Motion wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und der Bauverwalterkonferenz gebildet. Die Anpassung soll rechtliche Klarheit für Wärmeverbundbetreiber schaffen und den Ausbau lokaler Energiesysteme fördern. Die geplante Anpassung von § 24 des Raumplanungs- und Baugesetzes sieht vor, dass Infrastrukturen für Wärmeverbunde und Stromspeicher künftig ausdrücklich in OeWA-Zonen zulässig sind, soweit sie den festgelegten Zonenzweck nicht wesentlich einschränken oder stören. Ebenfalls sollen Stromspeicher für lokale Stromerzeugungsanlagen zugelassen werden.
Die Vernehmlassung ist online einsehbar und läuft bis am 30. April 2026: www.bl.ch/vernehmlassungen