(pd) Der Regierungsrat des Kantons Basel Landschaft hat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» an den Landrat überwiesen. Darin ist insbesondere eine erstmalige Beteiligung des Kantons an den Kinderbetreuungskosten vorgesehen.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrats besteht in der Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB). Neu soll sich der Kanton insbesondere mit einem Sockelbeitrag von 25 Prozent an den Kinderbetreuungskosten beteiligen. Die
Einkommensverhältnisse der Erziehungsberechtigten beeinflussen die Höhe des Sockelbeitrags nicht. Als Berechnungsgrundlage für den Sockelbeitrag dienen speziell erarbeitete Modellkosten.
Der Gegenvorschlag belässt es weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinden, einkommensabhängige Subventionen für die Kinderbetreuung vorzusehen. Der kantonale Sockelbeitrag wird jedoch nur dann ausgerichtet, wenn die Gemeinden bei der Ausrichtung ihrer Subventionen bestimmte Eckwerte einhalten. Massnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kinderbetreuung sind im Gegenvorschlag integriert.
Insgesamt führt die Revision des FEB-Gesetzes zu jährlichen Folgekosten von etwa 35 Millionen Franken. Demgegenüber werden Einnahmen aufgrund von zusätzlichen Arbeitsmarkt- und Steuereffekten, Bildungsrenditen sowie positive Effekte im Gesundheits- und Sozialsystem erwartet, die die Ausgaben mittel- bis langfristig übersteigen werden.
Als sogenanntes VAGS-Projekt wurde der Gegenvorschlag in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden erarbeitet. Auf abweichende Auffassungen wird im Gegenvorschlag speziell hingewiesen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dem Gegenvorschlag ein substanzieller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet und der Kanton Basel-Landschaft dadurch auch als Wirtschaftsstandort attraktiver gemacht werden kann.