(pd) Der Baselbieter Regierungsrat stellt seine finanzielle Planung und Steuerung in Form eines Aufgaben- und Finanzplans (AFP) vor.
Trotz verlässlicher Steuereinnahmen erweisen sich die Staatsverschuldung und die potenziellen Risiken (u. a. 16 Initiativen der Wirtschaftskammer, Umverteilungsinitiativen der SVP und der Gemeinden) als herausfordernd für den Kanton Basel-Landschaft. Dies darf nicht unterschätzt werden. Für die befristete Übergangslösung des Regierungsrats zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen des Entlastungspakets 2027 des Bunds im Asylbereich – Entlastung der Baselbieter Gemeinden – entstehen im Budgetjahr 2027 und Finanzplanjahr 2028 nicht eingeplante Zusatzkosten für den Kanton. Ausserdem können sich unberechenbare Entwicklungen aufgrund der geopolitischen Umbrüche in der Zukunft negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken.
In den Jahren 2019 bis 2025 erzielte der Kanton Basel-Landschaft abgesehen von den Jahren 2020 (Covid-19-Pandemie) und 2023 (einmalige Mehrkosten sowie Ertragsausfälle) durchwegs sehr gute Ergebnisse. Dies ermöglichte eine Stärkung des Eigenkapitals auf 824 Millionen Franken (Stand Ende 2025, inklusive Zweckvermögen). Diese guten Ergebnisse schafften die Möglichkeit, in einzelnen Jahren mehr als nur eine Tranche des Bilanzfehlbetrags aus der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (blpk) abzutragen. Der Vorsprung gegenüber einer linearen Abtragung liegt Stand 31. Dezember 2025 bei sechs Tranchen, was 333 Millionen Franken entspricht. Das Jahresergebnis 2025 fiel besser aus als budgetiert. Das gute Ergebnis konnte dank höherer Steuereinnahmen, Mehreinnahmen durch die dreifache SNB-Gewinnausschüttung sowie dank der nicht umgetauschten Banknoten der 6. Serie erzielt werden.
Die kurzfristig nicht steuerbaren (exogenen) Kostentreiber, insbesondere in den Aufgabenfeldern Gesundheit, Bildung, Sicherheit und Soziales, veranlassten den Regierungsrat, im AFP 2025–2028 den Stand des AFP 2024–2027 einzufrieren und keine neuen Abgeltungen oder Finanzhilfen zuzulassen. Zudem genehmigte er ausschliesslich exogene, gesetzlich gebundene Kostensteigerungen. Die Direktionen erarbeiteten ausserdem Strategiemassnahmen, die Entlastungen im Umfang von 393 Millionen Franken über die vier Jahre enthielten. Sie sind im aktuellen AFP 2027–2030 enthalten und ein wichtiger Beitrag, damit die Schuldenbremse eingehalten und der Schuldenaufbau etwas abgebremst werden kann. Nur auf so kann der Regierungsrat die vorhandenen Ressourcen effizient nutzen, um den Kanton Basel-Landschaft weiterhin attraktiv zu gestalten.
Für das Budgetjahr 2027 und Finanzplanjahr 2028 rechnet der Regierungsrat mit einem Defizit in der Erfolgsrechnung von 14 Millionen Franken resp. 29 Millionen Franken. Für die Finanzplanjahre 2029 bis 2030 erwartet er Überschüsse von 22 Millionen Franken resp. 135 Millionen Franken.
Finanzielle Herausforderungen bestehen weiterhin
Die Prognose von BAK Economics (Stand April 2026) geht für das Jahr 2027 von einem realen Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent für den Kanton Basel-Landschaft aus. Diese Prognose bildet unter anderem die Grundlage für die aktuelle Steuerschätzung, die jedoch weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Auch die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) birgt potenzielle Risiken. Im Sinne einer kontinuierlichen Finanzplanung plant der Regierungsrat für das Budgetjahr 2027 und die Finanzplanjahre 2028–2030 mit einer zweifachen Gewinnausschüttung durch die SNB. Im aktuellen Planungszeitraum sind weitere politische und wirtschaftliche Risikofaktoren wahrscheinlich (16 Initiativen der Wirtschaftskammer, Umverteilungsinitiativen der SVP / Gemeinden, Entlastungspaket 2027 Bund, Teuerungsausgleich Kantonspersonal, neuer Leistungsvertrag 2030–2033 Universität Basel, nicht vorhersehbare Entwicklungen) und könnten sich jährlich auf einen dreistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen Ausgaben summieren.
Budget 2027: Stärkeres Wachstum im Ertrag als im Aufwand
Das Budget 2027 verzeichnet im Vergleich zum Vorjahresbudget einen Anstieg beim Aufwand von 62 Millionen Franken (1,8 Prozent). Für diesen Anstieg verantwortlich sind hauptsächlich zwei Kostenblöcke. Einerseits steigt der Transferaufwand um 38 Millionen Franken grösstenteils bei zwei Direktionen: bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) sind es 22 Millionen Franken und bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) beträgt der Mehraufwand 14 Millionen Franken. Andererseits ist ebenfalls vor allem bei zwei Direktionen ein höherer Personalaufwand von 31 Millionen Franken zu verzeichnen: Bei der BKSD beträgt der Anstieg 14 Millionen Franken und bei der Sicherheitsdirektion (SID) 7 Millionen Franken.
Der Transferaufwand bei der VGD steigt im Wesentlichen aufgrund der Beiträge für den Aufbau und Betrieb des MedTech Innovation Hub Baselland, den steigenden stationären Spitalkosten sowie den zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Pflegeinitiative. Die Zunahme des Transferaufwands bei der BKSD ist hauptsächlich auf einen Mehraufwand in der Behindertenhilfe und in der Sonderschulung zurückzuführen.
Der Personalaufwand bei der BKSD ist zum einen geprägt durch die demografische Entwicklung im Bildungsbereich und zum anderen durch die Überführung des Zentrums für Brückenangebote BL in das kantonale Berufsbildungszentrum BL und der Überführung des bisher privat geführten Integrationsprogramms «check-in aprentas» in die kantonale Struktur. Bei der SID steigt der Personalaufwand aufgrund von neu geschaffenen Stellen vor allem bei der Polizei, dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, dem Amt für Justizvollzug, der Zivilrechtsverwaltung und dem Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht.
Auf der Ertragsseite wird im Vergleich zum Vorjahresbudget ein Anstieg von 94 Millionen Franken (2,8 Prozent) verzeichnet. Das ist auf Steuermehreinnahmen in Höhe von 125 Millionen Franken zurückzuführen.
Die höheren Steuereinnahmen bei der Finanz- und Kirchendirektion sind vor allem auf die Einkommenssteuern natürlicher Personen mit 90 Millionen Franken, Grundstücksgewinnsteuern in Höhe von 23 Millionen Franken sowie Vermögenssteuern von 16 Millionen Franken bei den natürlichen Personen zurückzuführen. Tiefer budgetiert werden hauptsächlich die Gewinnsteuern juristischer Personen mit 32 Millionen Franken. Diese insgesamt positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen ermöglicht grösstenteils die Finanzierung der grossen exogenen Kostenblöcke.
Stetig positive Entwicklung in den Finanzplanjahren
Bis ins Jahr 2030 steigt der Aufwand gegenüber dem Budget 2026 durchschnittlich um 1,1 Prozent pro Jahr. Der grösste Anstieg entfällt auf den Transferaufwand, der sich um durchschnittlich 60 Millionen Franken erhöht. Dies ist hauptsächlich auf die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zurückzuführen.
Der Ertrag wächst im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 2,5 Prozent pro Jahr, vor allem durch das jährliche Wachstum der Fiskalerträge (Steuereinnahmen) um durchschnittlich 82 Millionen Franken. Dadurch ergibt sich ein positiver Saldo in der Erfolgsrechnung von 135 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2030.
Es gilt zu beachten, dass der vom Regierungsrat angestrebte Überschuss von 60 Millionen Franken nur im Finanzplanjahr 2030 erreicht wird. Dieser rechnerische Wert stellt eine Zielmarke dar, die dabei helfen soll, die Nettoinvestitionen aus eigener Kraft zu finanzieren und zusätzliche Verschuldung zu verhindern. Das stärkt den Handlungsspielraum des Regierungsrats.
Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2027–2030
Die Entwicklungsstrategie des Regierungsrats sieht vor, den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum weiterhin verantwortungsvoll zu nutzen und die zentralen Schwerpunkte beizubehalten. Die Langfristplanung ist die Grundlage des Regierungsrats für den AFP 2027–2030 des Kantons Basel-Landschaft und sein Fokus liegt weiterhin auf den Schwerpunkten Digitalisierung, Klima und Energie sowie Standortqualität.
Umfangreiche Investitionen in den AFP-Jahren
Der Kanton Basel-Landschaft setzt seine intensive Investitionstätigkeit weiterhin fort. Die Nettoinvestitionen im Budget 2027 belaufen sich auf 216 Millionen Franken. Auch in den Folgejahren bleibt das Investitionsniveau hoch. Die jährlichen Investitionen liegen in den AFP-Jahren über dem angestrebten Ziel von 200 Millionen Franken: für das Jahr 2028 sind 259 Millionen Franken vorgesehen, für das Jahr 2029 270 Millionen Franken und für das Jahr 2030 251 Millionen Franken. Dies beeinflusst die Selbstfinanzierung. Die betragsmässig grössten Investitionsprojekte im Budget 2027 sind das Berufsbildungszentrum Campus Polyfeld in Muttenz mit 67 Millionen Franken und die Sanierungen und Umbauten der Sekundarschulen Allschwil und Pratteln mit zusammen 59 Millionen Franken. In den Finanzplanjahren 2028 bis 2030 sind die SEK I Pratteln Erneuerung Schulanlage Fröschmatt mit 32 Millionen Franken (2028), 20 Millionen Franken (2029) sowie 10 Millionen Franken (2030), Erneuerungen und Sanierungen der Sekundarschulen Allschwil mit 24 Millionen Franken (2028), 7 Millionen Franken (2029) sowie 11 Millionen Franken und Birsfelden, Umgestaltung Hauptstrasse 18 Millionen Franken (2028, 2029 und 2030), die grösseren Investitionsvorhaben.
Weiterhin steigende Nettoverschuldung
Der Selbstfinanzierungsgrad im Budget 2027 beträgt 71 Prozent. Das bedeutet, dass die Nettoinvestitionen nicht vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Auch in den Finanzplanjahren ist aufgrund der hohen Investitionstätigkeit eine Erhöhung der Nettoverschuldung unvermeidlich. Im Finanzplanjahr 2030 erfolgt keine Neuverschuldung, der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 104 Prozent. Über den gesamten AFP-Zeitraum hinweg summiert sich der Finanzierungssaldo auf insgesamt -221 Millionen Franken.
Solides Eigenkapitalpolster – Verrechnung des Bilanzfehlbetrags mit dem Eigenkapital
Im Budget 2027 sinkt das Eigenkapital ohne Zweckvermögen auf 850 Millionen Franken, kann aber bis zum Jahr 2030 wieder auf 873 Millionen Franken aufgebaut werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse werden somit eingehalten. Unter Berücksichtigung der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapital im Budget 2027 907 Millionen Franken und wächst bis zum Jahr 2030 auf 925 Millionen Franken. Die Eigenkapitalreserve bleibt deutlich über dem Warnwert von 8 Prozent des Aufwands und steigt von 626 Millionen Franken im Budget 2027 auf 634 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2030. Ohne Berücksichtigung der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapitalpolster im Budget 2027 568 Millionen Franken und erhöht sich bis zum Finanzplanjahr 2030 auf 582 Millionen Franken.
In den AFP-Jahren 2027–2029 ist ein Abbau des Bilanzfehlbetrags aus der Reform der blpk von jährlich 56 Millionen Franken geplant. Im Finanzplanjahr 2029 ist vorgesehen, dass zusätzlich der Restbetrag von 111 Millionen Franken mit dem Eigenkapital verrechnet wird. Aus diesem Grund erfolgt keine Abtragung im Finanzplanjahr 2030.
Gesamthaft lässt sich sagen, dass der AFP die finanziellen Risiken berücksichtigt und die anspruchsvolle Lage vorausschauend und mit der gebührenden Vorsicht handhabt. Es gilt, die Risiken nicht zu unterschätzen und mögliche Kostenzuwächse sorgfältig in alle Überlegungen einzubeziehen.