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BL: EVP plädiert für drei Mal Ja und einmal Nein

(pd) Die EVP Baselland vertritt bei den kantonalen Vorlagen sowohl zur Verlegung der Nau-Brücke wie auch zur Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes JA-Parolen. Nach eingehender Diskussion folgte zur nationalen «Service-Citoyen-Initiative» ebenso ein deutliches JA. Ein NEIN erhielt hingegen die «Initiative für eine Zukunft».

Eine soziale Klimapolitik und Gerechtigkeit gehören zu den Kernanliegen der EVP. Doch das «Reichen-Bashing» und die extreme Umsetzung sind in den Augen der EVP ein kontraproduktiver Lösungsansatz.

Da die Birs für den Hochwasserschutz mehr Platz benötigt, muss die Naubrücke bei Laufen länger werden. Zudem wird sie nach Westen verschoben. So werden Bahn- und Strassenlärm gebündelt, Schulwege sicherer und Velo- und Fusswege sinnvoller geführt. Die Vorlage war unbestritten.

Die zweite kantonale Vorlage will den Vermögensverzehr für Ergänzungsleistungsbezüger in Heimen oder Spitälern von zehn auf 20 Prozent erhöhen. Baselland nutzt bisher als einziger Kanton den bundesrechtlichen Spielraum nicht aus. Die Anpassung soll finanzielle und administrative Entlastung bringen. Freibeträge bleiben bestehen, selbstbewohnte Liegenschaften werden nicht angerechnet. Die Versammlung unterstützte die Änderung einstimmig.

Mit nur einer Ja-Stimme wurde hingegen die Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» deutlich verworfen. Die Initiative will mittels 50 Prozent Erbschaftssteuern auf Vermögensanteile über 50 Millionen Franken die Bekämpfung der Klimakrise finanzieren. Im Kern trifft das Anliegen EVP-Haltungen. Auch sie forderte bereits die Einführung einer Erbschaftssteuer, mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. «Die Juso-Initiative geht jedoch deutlich zu weit; sie schadet mehr, als sie nützt», heisst es in der Pressemitteilung. Jede Person soll einen Einsatz zugunsten der Allgemeinheit leisten – das fordert die «Service-Citoyen-Initiative» und erhielt deutliche EVP-Unterstützung. Der Initiativ-Text ist bewusst offen formuliert, für den Gesetzprozess besteht somit noch Spielraum.
Für die Nachwahl in den Regierungsrat wurde bereits zuvor Stimmfreigabe beschlossen.