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BL: Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 8. März 2026

(pd) Der Baselbieter Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 8. März 2026 festgelegt. An diesem Wochenende finden fünf kantonale Abstimmungen statt. Der Beschluss des Bundesrats zu den eidgenössischen Vorlagen vom 8. März 2026 ist noch ausstehend.

Kantonale Abstimmungen
Am 8. März 2026 werden folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Formulierte Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» vom 10. August 2023 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025 (2025/41)
2. Formulierte Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (‹Prämienabzug für alle›)» vom 15. August 2024 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025 (2024/651)
3. Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» vom 29. April 2024 («Solar-Initiative», 2024/486)
4. Formulierte Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative» vom 31. Oktober 2024 (2025/37)
5. Verfassungsänderung Kreislauf-Wirtschaft (LRV 2021/731)

Nachwahlen in den Friedensrichterkreisen
Bei der periodischen Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den Friedensrichterkreisen 5 und 14 konnte jeweils nur 1 von 2 Sitzen besetzt werden. Daher wird in diesen Friedensrichterkreisen am 8. März 2026 eine Nachwahl durchgeführt. Wahlvorschläge können bis Montag, 8. Dezember 2025, 12.00 Uhr, eingereicht werden.
Auch in den Friedensrichterkreisen 7, 8 und 11 kann es zu einer Nachwahl am 8. März 2026 kommen, falls am 30. November 2025 nicht alle Sitze besetzt werden. In diesem Fall gilt derselbe Eingabetermin für Wahlvorschläge: Montag, 8. Dezember 2025, 12.00 Uhr.
Die erforderlichen Unterlagen für Wahlvorschläge sind unter Wahlvorbereitungen verfügbar.