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BL: Der Regierungsrat nimmt Stellung

(pd) Der Regierungsrat Baselland befürwortet, dass die Körperschaft «justitia.swiss» schweizweit eine sichere, zentrale Plattform aufbaut, damit sich alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden elektronisch austauschen können.

Der Regierungsrat schlägt den Beitritt des Kantons zur Vereinbarung vor. Die «Vereinbarung justitia.swiss» ist das Gründungsdokument der im Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Körperschaft «justitia.swiss». Diese Körperschaft wird vom Bund und den Kantonen gemeinsam betrieben. Sobald 18 Kantone und der Bund die Vereinbarung ratifiziert haben, kann die Gründerversammlung stattfinden und die Körperschaft «justitia.swiss» kann gegründet werden. Dies wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 der Fall sein.

Beantwortung der Interpellation 2025/301: «Kürzungen Subventionen J+S»

Der Regierungsrat legt dar, welche Auswirkungen die angekündigte Senkung der J+S-Beiträge des Bundes auf die Vereine, Jugendorganisationen und Schulen im Kanton Basel-Landschaft hätte. Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Nachgang jedoch eine Erhöhung des Kredits. Der entsprechende Entscheid steht noch aus.

Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs»

Der Regierungsrat erachtet die formulierte Gesetzesinitiative «Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs» als verfassungs- bzw. bundesrechtswidrig und damit als rechtsungültig. Er unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage. Abklärungen durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat haben zu dieser Schlussfolgerung geführt. Der mit der Initiative vorgeschlagene gestaffelte Abzug entspricht nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn nicht auf die Einkommenshöhe, sondern allein auf das jeweilige Arbeitspensum abgestellt würde.

Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Zubringer Bachgraben - Allschwil: Unverzügliche Realisierung»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative «Zubringer Bachgraben – Allschwil: Unverzügliche Realisierung» als rechtsgültig zu erklären. Gemäss Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat erfüllt sie die formalen und materiellen Kriterien.