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BL: Befragung zur Verteilung der Schulferien

(pd) Am 5. November startete in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine Befragung zur Festlegung der Schulferien. Fünf Variantenvorschläge zielen auf eine gleichmässigere Verteilung über das ganze Schuljahr hinweg ab.


Die Schülerinnen und Schüler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben 14 Wochen Schulferien pro Jahr. Die beiden Kantone bestimmen die Termine jeweils gemeinsam für mehrere Jahre. Die Schulferien sind derzeit bis zum Schuljahr 2031/32 festgelegt. Parlamentarische Vorstösse fordern eine Neuverteilung der Schulferien: Landrat Reto Tschudin (SVP; BL) schlägt vor, eine Ferienwoche vom Sommer in den Herbst zu verlegen. Grossrätin Jenny Schweizer (SVP; BS) schlägt eine Verschiebung der Frühlingsferien vor. Anlässlich dieser Anliegen haben die beiden Kantone gemeinsam geprüft, wie die Schulferien gleichmässiger über das Kalenderjahr verteilt werden könnten.

Fünf neue Varianten liegen zur Beurteilung vor

Folgende Vorschläge wurden erarbeitet: Die aktuelle Ferienregelung beibehalten; fixe, von Ostern losgelöste Frühlingsferien; die Herbstferien eine Woche später als bisher; fünf statt sechs Wochen Sommerferien und drei statt zwei Wochen Herbstferien; fixe, von Ostern losgelöste Frühlingsferien kombiniert mit Herbstferien eine Woche später als bisher; fixe, von Ostern losgelöste Frühlingsferien kombiniert mit fünf Wochen Sommerferien und drei Wochen Herbstferien.

In den beiden Kantonen können verschiedene Anspruchsgruppen im Rahmen einer konsultativen Umfrage Stellung zu den Vorschlägen nehmen. Befragt werden zudem die Erziehungsberechtigten von je 1500 Schülerinnen und Schülern pro Kanton, welche zufällig ausgewählt wurden. Die Befragung läuft bis zum 31. Januar 2026. Die Befragung soll ein möglichst breites Stimmungsbild zu den vorgeschlagenen Varianten ergeben. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen werden die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft und der Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt die künftige Schulferienregelung festlegen. Eine Änderung der bisherigen Ferienverteilung ist nur dann möglich, wenn sich die Kantone auf eine einheitliche Variante einigen.