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An der Birs herrscht ab sofort Bade- und Betretungsverbot. Foto: zVg
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BL: Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs

(pd) Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald und Wild beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Ebenso verboten ist das Fischen in diesen Bereichen.

Die anhaltend hohen Wassertemperaturen in Verbindung mit tiefen Wasserständen führen in der Birs bei vielen Fischarten zu Hitzestress. Mit zunehmenden Temperaturen nimmt der Sauerstoffgehalt des Wassers ab, während gleichzeitig der Stoffwechsel der Fische zunimmt und der Sauerstoffbedarf steigt. Hitzeempfindliche Arten suchen deshalb kühlere und sauerstoffreichere Gewässerabschnitte auf und ziehen sich in die wenigen verbliebenen, tieferen Bereiche zurück. Aufgrund der begrenzten Rückzugsmöglichkeiten kommt es bei den Fischen zu Dichtestress. Akut gefährdet sind vor allem Nasen, Äschen und Junglachse. Die badende Bevölkerung und badende Haustiere stellen einen grossen zusätzlichen Stressfaktor für die Tiere dar.

Gemäss den Wetterprognosen ist in den nächsten Tagen keine Entspannung der Temperatur- und Wasserstandsituation zu erwarten. 
Um die Überlebenschancen der gefährdeten Fische zu erhöhen, verfügt das Amt für Wald und Wild beider Basel in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Kantons Basel-Stadt und den betroffenen Gemeinden ein Bade- und Betretungsverbot. Dieses gilt an der Birs zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke. Es gilt ausserdem in Muttenz und Münchenstein zwischen der Schänzlibrücke bis zur Holzbrücke unterhalb des Kraftwerks Neue Welt (inkl. Wehrkolk) sowie zwischen der Eisenbahnbrücke in der Hofmatt und dem BBC-Turm in Arlesheim. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere. Ebenfalls verboten ist das Fischen in diesen Gewässerabschnitten. Weiterhin erlaubt bleiben das Baden und Fischen im Rhein sowie in den übrigen, nicht signalisierten Abschnitten der Birs.

Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Birs gilt ab heute Mittwoch bis auf Widerruf. Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.