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BL: Aus der Sitzung des Regierungsrats – beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen

(pd) Der Regierungsrat Baselland hat über beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen informiert.

Zur Beantwortung der Interpellation 2025/424 «PV-Potential entlang von Verkehrswegen zum Zweiten» schreibt der Regierungsrat, dass das Potenzial für Photovoltaik-Anlagen entlang von Strassen- und Tram-Infrastrukturen untersucht wurde. Es wurde festgestellt, dass von 773 geprüften Objekten lediglich sieben die Mindestkriterien für ein wirtschaftliches Contracting erfüllen, wobei zusätzliche Machbarkeitsabklärungen notwendig wären. Insgesamt zeigt die Analyse, dass bauliche Einschränkungen und fehlender Eigenverbrauch den Ausbau von PV-Anlagen auf kantonalen Infrastrukturen stark hemmen.

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen

Stellungnahme an den Bund: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken).
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst im Grundsatz das Vorhaben des Bundesratss, die Bankenstabilität in der Schweiz zu stärken. Er schliesst sich der gemeinsamen Haltung der Finanzdirektorenkonferenz und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz an, dass eine dauerhafte Schwächung des Schweizer Finanzplatzes ausgeschlossen werden muss.

Stellungnahme an den Bund: Starke Familien durch angepasste Zulagen
Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung von Familienzulagen als wichtiges Element der Familienpolitik und kann die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative 23.406 nachvollziehen. Dennoch steht der Regierungsrat der Vorlage kritisch gegenüber und lehnt insbesondere eine Erhöhung der Kinderzulagen auf 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken ab. Zum einen wurde das grundlegende Ziel der parlamentarischen Initiative mit dem per 1. Januar 2025 vorgenommenen Teuerungsausgleich bereits erreicht. Zum anderen können die Kantone heute schon höherer Familienzulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze vorsehen und dabei die jeweilige wirtschaftliche Struktur, Finanzkraft und kantonale Sozialpolitik berücksichtigen. Der Regierungsrat ist weiter der Meinung, dass differenzierte Massnahmen und bedarfsorientierte Sozialtransfers bei der Familienförderung und Armutsbekämpfung eine zielgerichtetere Wirkung entfalten als eine generelle Erhöhung von Familienzulagen, die für sämtliche Familien unabhängig
von ihrer Einkommenssituation gelten würde. Die durch höhere Familienzulagen geschätzten Mehrkosten von 361 Millionen Franken sind erheblich und müssten grösstenteils von den Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden in einer wirtschaftlich ohnehin schon
herausfordernden Situation getragen werden. Bei Einführung einer Betreuungszulage im eidgenössischen Familienzulagengesetz als Teil des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita
Initiative)» kämen weitere hohe Kosten auf die Finanzierungsträger zu.