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BL: Aufhebung der Prüfungskommission für Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung

(bl) Die bisherigen Strukturen für die Aufsicht über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung sowie das Beschwerdeverfahren im Kanton Basel-Landschaft entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Kommission für Qualifikationsverfahren soll daher aufgelöst und ihre Aufgaben auf bestehende Strukturen in der kantonalen Verwaltung übertragen werden. Der Regierungsrat gibt eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung.

Die Kommission für Qualifikationsverfahren (Prüfungskommission) ist im Kanton Basel-Landschaft für die Aufsicht über die Qualifikationsverfahren (QV) der beruflichen Grundbildung, die Wahl der Prüfungsexpertinnen und -experten sowie die Behandlung von Beschwerden gegen Prüfungsergebnisse zuständig. Diese Aufgaben sollen künftig innerhalb der kantonalen Verwaltung klarer strukturiert und auf bestehende Stellen verteilt werden. Der Kanton Basel-Landschaft folgt damit der Praxis der Mehrheit der Kantone, die bereits ohne eine solche Kommission arbeiten.

Klare Zuständigkeiten und mehr Unabhängigkeit 

Mit der Neuorganisation sollen klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Die Aufsicht über die QV soll künftig der Abteilung Betriebliche Ausbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion übertragen werden. Die Wahl der Prüfungsexpertinnen und -experten soll durch die die Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle BMH erfolgen und Beschwerden sollen neu vom Regierungsrat behandelt werden. Damit wird dem Anliegen entsprochen, den Regierungsrat möglichst einheitlich als erste und einzige verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz vorzusehen. 

Die klare Trennung von Aufsicht, Durchführung und Beschwerdeverfahren gewährleistet die Unabhängigkeit der ausführenden Organe und erhöht die Qualität und Effizienz der Qualifikationsverfahren.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 11. September 2026.