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BL: Amtliches Infoblatt zu Regierungsratswahlen

(pd) Ein amtliches Informationsblatt zu den Baselbieter Regierungsratswahlen steht im Internet zur Verfügung und kann bei der Landeskanzlei bestellt werden.

Die Unterlagen für die Nachwahl eines Regierungsmitglieds wurden im Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigen zugestellt. Weil der erste Wahlgang und die Nachwahl so nahe beieinander liegen, war es nicht möglich, ein amtliches Informationsblatt mit den gemeldeten Kandidaturen mitzuschicken. Deshalb ist auf dem Wahlzettel ein QR-Code aufgedruckt, der zur kantonalen Internetseite führt, wo das Informationsblatt publiziert ist. Das Informationsblatt kann bei der Landeskanzlei telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und wird zudem als Inserat in regionalen Tageszeitungen publiziert.
Die Kandidaturen für die Nachwahl mussten der Landeskanzlei bis am Montag, 3. November, gemeldet werden. Logistisch und zeitlich hätte es mit einem daran anschliessenden Versand nicht gereicht, dass die Abstimmungsunterlagen zusammen mit den Wahlunterlagen inklusiv amtlichem Informationsblatt fristgerecht bei den Stimmberechtigten ankommen. Ein separater Versand nur mit den Unterlagen für die Nachwahl in den Regierungsrat war ebenfalls nicht möglich, da die Stimmenden pro Abstimmungssonntag jeweils nur einen Stimmrechtsausweis erhalten können.
Für diesen speziellen Fall wurde im Gesetz über die politischen Rechte eine Regelung definiert, wonach das amtliche Informationsblatt mit «zweckmässigen Mitteln veröffentlicht» werden soll.
Informationen zu den offiziell gemeldeten Kandidaturen sind wie folgt erhältlich: − Das amtliche Informationsblatt mit den Kandidaturen für die Nachwahl eines Regierungsmitglieds steht im Internet zur Verfügung unter: www.bl.ch/nachwahlregierungsrat; − Telefonische Bestellung des amtlichen Informationsblatts (Montag bis Freitag, 08.00 Uhr–11.30 Uhr und 13.30 Uhr–16.30): 061 552 50 50; − Bestellung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; − Das amtliche Informationsblatt wird in den regionalen Tageszeitungen publiziert.