(pd) Für die Ersatzwahlen zweier Bezirksrichterinnen/Bezirksrichter am Bezirksgericht Brugg finden am 3. März Urnenwahlen statt. Für die weiteren zur Wahl ausgeschriebenen Ämter im Kreis XV und im Kreis XVI des Bezirks Zofingen sind jeweils keine Kandidaturen eingegangen, weshalb Nachmeldefristen angesetzt werden.
Aufgrund von Rücktritten bisheriger Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wurden am Bezirksgericht Brugg Ersatzwahlen von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern notwendig. Daneben sind in den Kreisen XV und XVI des Bezirks Zofingen je das Amt einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters neu zu besetzen.
Die Ersatzwahlen wurden auf den 3. März ausgeschrieben. Nach Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 5. Januar, 12 Uhr, steht fest, dass es am 3. März mindestens zu einer Urnenwahlen kommt. Für die anderen ausgeschriebenen Ämter werden Nachmeldefristen angesetzt, da keine Wahlvorschläge eingereicht wurden.
Urnenwahlen im Bezirk Brugg
Für die vakanten Ämter zweier Bezirksrichterinnen/Bezirksrichter am Bezirksgericht Brugg sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende drei Kandidaturen eingegangen:
Bolliger Judith, Brugg (SP)
Burri Tonja, Hausen (SVP)
Saxer Beat René, Brugg (Die Mitte)
Über die Besetzung dieser Ämter wird am 3. März an der Urne entschieden. Nachmeldefrist in den Kreisen XV und XVI des Bezirks Zofingen.
Im Kreis XV des Bezirks Zofingen (Gemeinden Aarburg, Murgenthal, Oftringen, Rothrist) und im Kreis XVI des Bezirks Zofingen (Gemeinden Bottenwil, Brittnau, Kirchleerau, Kölliken, Moosleerau, Reitnau, Safenwil, Staffelbach, Strengelbach, Uerkheim, Vordemwald, Wiliberg, Zofingen) wurden je die Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 auf den 3. März 2024 ausgeschrieben.
Innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist bis heute Freitag, 5. Januar, 12 Uhr sind bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Es liegen damit keine Kandidaturen vor. Es werden am Mittwoch, 10. Januar, im kantonalen Amtsblatt Nachmeldefristen von fünf Tagen angesetzt, innert welchen weitere Anmeldungen eingereicht werden können. Die Nachmeldefristen enden am Montag, 15. Januar, 12 Uhr. Gehen innerhalb dieser Fristen keine oder mehr als eine Anmeldung ein, finden am 3. März für die Ersatzwahlen Urnenwahlen statt.