(pd) Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Aargauer Gemeinden am dritten und vierten Advent (14. und 21. Dezember) vorgesehen.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau erklärt für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (14. und 21. Dezember) für bewilligungsfrei. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Da-ten: Für Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach gelten der zweite und vierte Adventssonntag (7. und 21. Dezember) als bewilligungsfrei, für die Gemeinden Sins und Wettingen der erste und vierte Adventssonntag (30. November und 21. Dezember).