Grossrätin Béa Bieber ist mit der Antwort des Regierungsrates zu ihrer Interpellation «Sicherheit in Bars und Clubs» nicht zufrieden, wie sie schreibt. Aus diesem Grund reichte sie am Dienstag das Postulat ein, dessen Text im Folgenden wiedergegeben wird.
«Der Regierungsrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Sicherheit von Personen in Bars, Clubs und vergleichbaren Veranstaltungsbetrieben durch eine wirksamere Aufsicht und eine verbindlichere Kontrollpraxis verbessert werden kann.
Dabei sind insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:
1. Kantonale Aufsicht über die Kontrolltätigkeit: Wie kann sichergestellt werden, dass der Kanton über die tatsächlich durchgeführten kommunalen Brandschutz- und Sicherheitskontrollen informiert ist und überprüfen kann, ob die Gemeinden ihre gesetzlichen Kontrollaufgaben ausreichend und risikogerecht wahrnehmen?
2. Einheitliche Erfassung und Qualitätssicherung: Wie können Kontrollen, festgestellte sicherheitsrelevante Mängel, angeordnete Massnahmen und deren Umsetzung kantonsweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und ausgewertet werden? Dabei ist auch zu prüfen, wie die Wirksamkeit der Kontrollen selbst regelmässig überprüft werden kann.
3. Risikobasierte Kontrollen im laufenden Betrieb: Inwiefern können insbesondere bei Betrieben mit hoher Personenbelegung sowie an Wochenenden und bei Grossanlässen unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden, welche die tatsächlichen Betriebsverhältnisse berücksichtigen? Im Vordergrund stehen die Einhaltung der maximalen Personenbelegung, freie und funktionierende Fluchtwege, Notausgänge sowie der Umgang mit potenziellen Brandgefahren.
4. Klärung der Aufsichtsverantwortung: Ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten zwischen Regierungsrat, Aargauischer Gebäudeversicherung (AGV), Gemeinden und Polizeiorganen ausreichen, um einen wirksamen, einheitlichen und nachvollziehbaren Vollzug sicherzustellen, oder ob Anpassungen notwendig sind.
5. Schweizweit koordinierte Lösung: Wie kann sich der Kanton Aargau über die zuständigen interkantonalen Gremien und auf Bundesebene aktiv dafür einsetzen, dass nicht nur die Brandschutzvorschriften, sondern auch deren tatsächlicher Vollzug, die Kontrollintervalle, die Qualitätssicherung und die Aufsicht über die Kontrolltätigkeit schweizweit nach vergleichbaren, risikobasierten Mindeststandards geregelt wer-den?
Begründung
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Neujahrsnacht 2026 hat auf tragische Weise gezeigt, welche verheerenden Folgen unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und mögliche Lücken im Vollzug von Brandschutzbestimmungen haben können. Die Beantwortung der Interpellation GR.26.7 betreffend Sicherheit in Clubs und Bars im Kanton Aargau zeigt, dass zwar umfangreiche gesetzliche Vorschriften und klar zugewiesene Zuständigkeiten bestehen, gleichzeitig aber wesentliche Fragen zur tatsächlichen Kontrollpraxis offenbleiben. So hält der Regierungsrat ausdrücklich fest, dass ihm weder die Anzahl der durch die Gemeinden durchgeführten Brandschutzkontrollen noch die Anzahl und Art kommunaler gastgewerberechtlicher Kontrollen bekannt sind. Auch polizeiliche Kontrollen in Bars und Clubs werden nicht systematisch und kantonsweit einheitlich erfasst. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um beurteilen zu können, ob die bestehenden Sicherheitsvorschriften überall ausreichend und regelmässig überprüft werden. Besonders problematisch erscheint, dass der Regierungsrat gemäss § 11 des Brandschutzgesetzes die übergeordnete Aufsicht über den Brandschutz wahrnimmt, gleichzeitig aber über die tatsächliche Kontrolltätigkeit der Gemeinden keine vollständige Übersicht verfügt.
Es stellt sich deshalb eine grundsätzliche Frage: Wer überprüft, ob die zuständigen Kontrollbehörden ihre Aufgaben tatsächlich und in ausreichendem Umfang erfüllen? Eine wirksame Aufsicht darf sich nicht allein auf die formelle Zuweisung von Zuständigkeiten beschränken. Sie muss auch gewährleisten, dass Kontrollen stattfinden, deren Qualität gesichert ist und festgestellte Mängel konsequent behoben werden. Hinzu kommt, dass die AGV für Gastgewerbebetriebe und Räume mit 100 bis 300 Personen ein Kontrollintervall von sieben Jahren empfiehlt. Ob diese Empfehlung von den Gemeinden tatsächlich umgesetzt wird, ist dem Regierungsrat nicht bekannt. Gleichzeitig bestätigt die Regierungsratsantwort, dass Überbelegungen und unerlaubte Pyrotechnik nicht Gegenstand der regulären Kontrollen der AGV sind, da es sich dabei um Momentaufnahmen während des laufenden Betriebs handelt. Auch werden Anlässe gemäss der Antwort weder durch die AGV noch durch die Kantonspolizei kontrolliert. Gerade bei stark frequentierten Veranstaltungen können jedoch die tatsächliche Personenbelegung, zugestellte Fluchtwege oder sicherheitsgefährdende Praktiken entscheidend dafür sein, ob Menschen im Notfall ein Gebäude rechtzeitig verlassen können.
Sicherheit muss sich im tatsächlichen Betrieb bewähren – nicht nur bei einer angekündigten Kontrolle oder anhand eines formell korrekten Sicherheitskonzepts. Positiv zu würdigen ist, dass die AGV für die Jahre 2026 und 2027 zusätzliche Kontrollen bei Betrieben mit bewilligten Räumen für mehr als 300 Personen vorsieht und entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden richtet. Auch die vom Regierungsrat angekündigte Über-prüfung der Aufsichtszuständigkeiten ist ein wichtiger Ansatz. Diese Massnahmen ersetzen jedoch keine systematische Überprüfung, ob die Kontrollpraxis im gesamten Kanton tatsächlich ausreichend, wirksam und einheitlich ist.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Gastronomiebranche unter Generalverdacht zu stellen oder unverhältnismässige zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Vielmehr sollen bestehende Kontrollen gezielter eingesetzt, deren Durchführung nachvollziehbar dokumentiert und die Aufsichtsverantwortung verbindlich wahrgenommen werden. Der Kanton Aargau darf sich dabei nicht auf eine rein kantonale Lösung beschränken. Die Sicherheit von Menschen in öffentlich zugänglichen Betrieben ist eine gesamtschweizerische Herausforderung. Unterschiedliche kantonale und kommunale Kontrollpraktiken dürfen nicht dazu führen, dass das tatsächliche Sicherheitsniveau wesentlich vom Standort eines Betriebs abhängt. Die laufende Revision der schweizerischen Brandschutzvorschriften bietet die Gelegenheit, neben den technischen Anforderungen auch den Vollzug und dessen Überprüfung stärker zu harmonisieren.
Der Kanton Aargau soll sich deshalb in den zuständigen interkantonalen Gremien und gegenüber dem Bund aktiv dafür einsetzen, dass schweizweit vergleichbare Mindestanforderungen an risikobasierte Kontrollen, deren Dokumentation sowie an die Aufsicht über die zuständigen Kontrollbehörden entwickelt werden. Dabei sind die bestehenden Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden zu berücksichtigen. Entscheidend ist nicht allein, dass Sicherheitsvorschriften bestehen. Entscheidend ist, dass ihre Einhaltung überprüft wird – und dass auch die Durchführung und Wirksamkeit dieser Kontrollen einer verlässlichen Aufsicht unterliegen. Nur so lassen sich mögliche Vollzugslücken frühzeitig erkennen und Risiken für die Bevölkerung wirksam reduzieren.»