(pd) Mit der aktuellen Gesetzgebung (§ 24 Raumplanungs- und Baugesetz sowie der dazugehörigen Verordnung) konnten verschiedene Wärmeverbunde in Zonen für öfffentliche Werke und Anlagen (OeWA) nicht realisiert werden, wie z. B. durch den Entscheid der Baurekurskommission 2016 betreffend eines Projektes in Bottmingen.
Heute muss eine Gemeinde eine Zonenplanrevision mit Mitwirkungsverfahren durchführen, um z. B. einen Wärmeverbund in Kombination mit einem Schulhaus ermöglichen zu können. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG ist mit der Thematik bereits im 2021 an den Regierungsrat herangetreten. Dieser sieht allerdings die Gemeinden in der Verantwortung, jeweils die notwendigen Zonenanpassungen vorzunehmen.
Mit einer entsprechenden Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes, wie dies die Motion von Désirée Jaun «Raumplanerische Hindernisse für Wärmeverbünde in OeWA-Zonen einheitlich beseitigen» fordert, sollen Wärmeverbunde, die im Einklang mit den kantonalen Energiezielen stehen, einfacher in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen eingerichtet werden können. Gleichzeitig sollen mit entsprechenden Übergangsbestimmungen bestehende Heizzentralen in dieser Zone legalisiert werden.
Der VBLG begrüsst die einreichte Motion nach einer kantonalen Lösung und unterstützt diese. Da die Forderung alle Gemeinden betrifft, ist es nicht sinnvoll, dass jede Gemeinde einzeln aufwendige Zonenplanänderungsverfahren angehen muss. Aus diesem Grund drängt sich aus unserer Sicht eine kantonsweite Lösung auf.