(pd) Die Stimmenden im Kanton Basel-Landschaft sagen einmal Ja und einmal Nein zu den eidgenössischen Vorlagen.
Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Eigenmietwert) wird mit 60,5 Prozent angenommen und das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) mit 50,8 Prozent abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,5 Prozent.
Ergebnisse im Detail unter www.abstimmungen.bl.ch