(pd) Der Regierungsrat führt das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket weiter. Im Auftrag des Landrats setzt er zusätzliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energie im Gebäudebereich.
Am 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung (EnFV) in Kraft. Das hat der Regierungsrat heute beschlossen. Damit führt er das Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» mit den seit 2025 geltenden Beitragssätzen fort. Gleichzeitig legt der Regierungsrat die Beitragssätze für fünf neue Fördermassnahmen fest, schafft damit die Grundlage für deren Einführung per 1. Januar 2026 und setzt den Landratsbeschluss Nr. 1141 vom 22. Mai 2025 zur Vorlage 2025/64 um.
Neue Fördermassnahmen ab 2026
1:1-Ersatz älterer, nicht subventionierter Wärmepumpen (Installationsjahr 1976–2005). Belohnt wird der Ersatz nicht subventionierter Wärmepumpen, sofern kein Eigentümerwechsel seit der Erstinstallation stattgefunden hat. Die Unterstützung richtet sich gezielt an «Pioniere», welche bereits frühzeitig eine Wärmepumpe installiert und auf erneuerbare Energien gesetzt haben.
Energetische Betriebsoptimierung bei Wohngebäuden: Förderfähig sind beispielsweise die Anpassung der Heizkurve, Einstellungen im Zusammenspiel mit Photovoltaik oder ein hydraulischer Abgleich. Die Arbeiten müssen durch Partnerunternehmen erfolgen, die vom Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) anerkannt sind.
Regeneration von Erdwärmesonden durch thermische Solaranlagen bei Neubauten: Die bestehende Förderung von Solarkollektoren wird erweitert. Neu können Beiträge auch gewährt werden, wenn die thermische Anlage zur Regeneration einer Erdsonde dient – auch im Neubau.
Bonus bei Kombination von Wärmedämmung und Photovoltaikanlage: Wird eine Dach- oder Fassadensanierung mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, kann ein zusätzlicher Förderbeitrag gewährt werden.
Basis-Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden: Unterstützt wird die Einrichtung einer Basisladeinstallation für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Beantragung der Förderbeiträge
Gesuche für bereits in Kraft stehende Fördermassnahmen können auf www.energiepaket-bl.ch eingereicht werden und ab dem 12. Januar 2026 ebenso Gesuche für die neuen Fördermassnahmen.
Förderprogramm wird gestärkt
Mit der Fortführung und dem moderaten Ausbau des Baselbieter Energiepakets wird ein zentrales Instrument der kantonalen Klima- und Energiepolitik weiter gestärkt. Es trägt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bei und unterstützt das regionale Baugewerbe. Davon profitieren sowohl private Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Gemeinden, die Fördermittel für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften beantragen können.
Ausblick
Angesichts des vom Bund angekündigten Sparprogramms, zu dem der Bundesrat dem Parlament kürzlich eine Botschaft überwiesen hat, wird ab 2027 voraussichtlich eine Anpassung des Förderprogramms notwendig. Der Regierungsrat wird im Verlauf von 2026 dazu informieren.