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Basel: Eine Motion fordert früheren Arbeitsbeginn auf Baustellen zum Schutz der Bauarbeitenden

(eing.) Eine Motion des Basler Grossrats Luca Urgese (FDP) fordert, dass lärmarme Arbeiten auf Baustellen von Juni bis August bereits ab 6 Uhr sowie flexiblere Arbeitszeiten über Mittag möglich sind. Damit sollen körperlich besonders belastende Arbeiten vermehrt in die kühlen Morgenstunden verlegt und die Bauarbeitenden besser vor Hitze geschützt werden. Der Verband Bauunternehmer Region Basel (BRB) begrüsst die Motion zur Anpassung der Lärmschutzverordnung Basel-Stadt.

Die Motion wurde am Mittwoch, 29. Juli, von Grossrat Luca Urgese (FDP) eingereicht und wird von Vertreterinnen und Vertretern von SP bis SVP im Grossen Rat mitgetragen. Der BRB wertet die breite Unterstützung im Parlament als wichtiges Signal für einen praxisnahen und wirksamen Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Die aktuelle Wetterentwicklung unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens. Nach der historischen Hitzewelle Ende Juni mit dem neuen Temperaturrekord von 39,0 Grad in Basel-Binningen folgten auch im Juli mehrere weitere Hitzephasen. Basel zählt zu den am stärksten von der Hitze betroffenen Regionen der Schweiz. Gemäss MeteoSchweiz gehört der bisherige Sommer 2026 zu den aussergewöhnlichsten seit Messbeginn. In Basel wurden bereits zwölf Tage mit Temperaturen von mindestens 35 Grad registriert. Das sind gleich viele wie im Hitzesommer 2003. Die Hitze hält aktuell an und es werden weitere Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad erwartet.

Bauarbeitende können der Hitze nicht ausweichen. Körperlich schwere Arbeit unter direkter Sonneneinstrahlung erhöht das Risiko von Hitzschlag, Kreislaufproblemen und Arbeitsunfällen. Gemäss Suva ereignen sich an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad rund sieben Prozent mehr Arbeitsunfälle als an anderen Sommertagen. Gleichzeitig nimmt mit steigenden Temperaturen die Leistungsfähigkeit ab. Auf Baustellen wird die Belastung durch aufgeheizte Asphalt- und Betonflächen zusätzlich verstärkt. Ein früherer Arbeitsbeginn ist deshalb eine einfache und wirksame Massnahme, um besonders belastende Arbeiten in die kühleren Morgenstunden zu verlegen.

Konkret verlangt die Motion, dass Bauarbeiten in den Monaten Juni bis August bereits ab 6 Uhr möglich sind. Zwischen 6 und 7 Uhr sowie zwischen 12 und 13 Uhr sollen jedoch ausschliesslich lärmarme Arbeiten erlaubt sein, beispielsweise das Einrichten der Baustelle, Schalungs- und Armierungsarbeiten von Hand oder Materialtransporte. Lärmintensive Arbeiten wie Abbruch-, Fräs-, Spitz- oder Rammarbeiten dürften weiterhin erst ab 7 Uhr beziehungsweise nach 13 Uhr ausgeführt werden.

Aus Sicht des BRB stellt der Vorstoss einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Schutz der Anwohnenden und den Bedürfnissen der Bauarbeitenden dar. Die Regelung schafft mehr Planungssicherheit als das heutige Bewilligungsverfahren für Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten und trägt den besonderen Herausforderungen während der Sommermonate Rechnung. Gesundheitsschutz und Rücksichtnahme auf die Bevölkerung lassen sich damit sinnvoll miteinander verbinden. Bereits heute beginnt die Stadtreinigung Basel-Stadt an Hitzetagen um 6 Uhr mit dem Einsammeln von Bebbi-Säcken, Grüngut, Karton und Papier; 2025 war es sogar schon um 5 Uhr.

«Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden hat für unsere Mitgliedunternehmen höchste Priorität. Ein früherer Arbeitsbeginn ermöglicht es, die körperlich anstrengendsten Arbeiten in die kühleren Morgenstunden zu verlegen. Gleichzeitig berücksichtigt die Motion mit der Beschränkung auf lärmarme Tätigkeiten die berechtigten Interessen der Anwohnenden», sagt BRB-Präsident Daniel Allemann. «Die anhaltende Hitze in diesem Sommer zeigt, dass es dringend praxistaugliche Lösungen braucht.»

Der BRB unterstützt die Motion ausdrücklich und hofft, dass der Grosse Rat dem Vorstoss zustimmt. Damit kann der Regierungsrat die vorgeschlagene Anpassung der Lärmschutzverordnung ausarbeiten und umsetzen. Der Kanton trägt als wichtiger Bauherr und Auftraggeber Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden.