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Arbeitnehmerverbände zu Lohnverhandlungen an Aargauer Kantonsspitältern: «Gescheiterte Lohnverhandlung blockiert faire Lohnentwicklung»

(pd) Die Arbeitnehmendenverbände sind entsetzt über das Scheitern der Lohnverhandlungen 2025 mit den Arbeitgebern der Aargauer Kantonsspitäler.

Es sei inakzeptabel, dass eine dringend notwendige Lohnerhöhung für ihre Mitarbeitenden abgelehnt und damit den berechtigten Forderungen nach Anerkennung der Arbeitsleistung ausgewichen werde. Statt Verantwortung zu übernehmen, zeigten die Spitalleitungen mit der gescheiterten Lohnverhandlung keinerlei Bereitschaft, den Mitarbeitenden die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienten.
Die Spitalleitungen sollten die Ersten sein, die sich für ihre Angestellten einsetzten – für jene, die unter enormem Druck arbeiteten, dabei ständig über ihre Belastungsgrenzen hinausgingenn und das Spital am Laufen halten würden. Stattdessen liege der Fokus der Spitalleitungen darin, ihre Bilanzen zu schonen und auf die im GAV vorgesehenen Lohnerhöhungen für die Mitarbeitenden zu verzichten. Der wirkliche Wille, in faire Arbeitsbedingungen zu investieren? Fehlanzeige. Eine misslungene Entscheidung, die auf Kosten der Mitarbeitenden gehe.

Kanton Aargau: Wann wird die soziale Verantwortung wahrgenommen?
Auch der Kanton Aargau als Eigentümer seiner kantonalen Spitäler stehe in der Pflicht, seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht zu werden. Es sei wichtig, dass finanzielle Entlastungen und Ressourcen für die Angestellten geschaffen würden. Diejenigen, die das System täglich tragen würden, sollten endlich profitieren können. Dabei brauche es kantonale Massnahmen.
Dariyusch Pour Mohsen, Regionalleiter des VPOD Aargau/Solothurn, fordert endlich Taten: «Die Spitalleitungen und der Kanton dürfen die Mitarbeitenden nicht weiter im Stich lassen. Wer in dieser verantwortungsvollen Position steht und sich weiterhin weigert, eine angemessene Lohnentwicklung zu ermöglichen, stellt sich gegen die eigenen Beschäftigten. Der Kanton hat es in der Hand, hier ein klares Zeichen zu setzen.»

Der Gesamtarbeitsvertrag ist kein Empfehlungsschreiben
Die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) seien klar: Jährliche Lohnanpassungen sind Pflicht (Art. 6.2 und 6.4 GAV). Diese Vereinbarung stelle sicher, dass die Pflege des Lohnsystems durchgeführt werde. Wenn die Spitalleitungen diese Vereinbarung mit Füssen treten würden, stelle sich die Frage, ob sie sich überhaupt an den GAV gebunden fühlten. Der Vertrag sei kein Empfehlungsschreiben für den Verhandlungstisch, sondern eine Grundlage fairer Arbeitsbedingungen.

Die Arbeitnehmendenverbände bleiben standhaft
Die Führung der Spitäler und die kantonale Regierung müssten zeigen, dass sie hinter ihren Mitarbeitenden stehen würden, statt auf Kosten der Beschäftigten die Bilanz zu schönen. Die Arbeitnehmerverbände: «Unser Einsatz für eine faire Lohnentwicklung wird unvermindert weitergehen – die Spitalleitungen und der Kanton Aargau sind nun gefordert, Verantwortung zu übernehmen und die Interessen der Beschäftigten ernst zu nehmen.»

Anmerkung: Das Kernteam GAV der Aargauer Kantonsspitäler ist der Zusammenschluss der vertragsschliessenden Verbände SBK, SHV, SYNA, VMTP, VPOD, VSAO sowie der Vertretun-gen der Personalkommissionen der drei Aargauer Kantonsspitäler KSA, KSB sowie PDAG und verhandelt mit der Arbeitgeberseite jährlich die Lohnerhöhungen für deren Angestellte.