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ArbeitAargau: Kein dritter Verkaufssonntag im Aargau

(pd) Mit der geplanten Änderung des EG ArR sollen die Aargauer Gemeinden künftig zusätzlich einen dritten Sonntag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. ArbeitAargau lehnt die Einführung eines dritten Verkaufssonntages als Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes entschieden ab.

ArbeitAargau kann nicht nachvollziehen, warum ein weiterer bewilligungsfreier Sonntagsverkauf flächendeckend eingeführt werden soll, wo nur einzelne Gemeinden einen Bedarf aufgrund von traditionellen Anlässen haben und diese in der Vergangenheit auch problemlos bewilligt und durchgeführt werden konnten.
Das Aargauer Stimmvolk hat 2010 die Einführung von vier bewilligungsfreien Sonntagen in einem Referendum klar abgelehnt, in der Folge wurden dennoch deren zwei eingeführt. Die nun vorliegende Gesetzesänderung versuche, so Arbeit Aargau, den demokratischen Entscheid zu unterlaufen und den Sonntagsverkauf zu erweitern.

Arbeitsbedingungen im Verkauf bereits heute prekär
Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel seien in Bezug auf den Lohn, die Arbeitszeiten und die Arbeitsintensität oft prekär und belastend, schreibt ArbeitAargau. Die Arbeitnehmenden im Detailhandel seien bereits jetzt in hohem Masse von flexibilisierten und deregulierten Arbeitsplänen belastet. Diesen Arbeitnehmenden noch mehr gesetzlich geschützte und damit auch planbare Ruhetage wegzunehmen, sei nicht gerechtfertigt und nicht akzeptabel.
Die Untergrabung des Sonntags als Ruhetag sei begleitet von einer allgemeinen Ausdehnung der Öffnungszeiten: Die Schichten würden heute früher anfangen und erst spät aufhören. Den Sonntag als arbeitsfreien Tag zu schwächen bedeute, die Vereinbarkeit von Familien-/Privatleben und Beruf weiter zu erodieren.
Schweizweit sei zu beobachten, wie die Ladenöffnungszeiten im Verkauf kontinuierlich über Verordnungen ausgedehnt würden. Die Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmenden seien bekannt. Was es brauchst, so Arbeit Aargau, sei folglich nicht weniger, sondern mehr Schutz der Arbeitnehmenden.