Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
13.4 °C Luftfeuchtigkeit: 68%

Donnerstag
6.7 °C | 18.2 °C

Freitag
4.5 °C | 22.4 °C

Angriffe in Zofingen: Antrag auf stationäre Massnahme

(pd) Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat im Zusammenhang mit den Angriffen auf mehrere Personen in Zofingen vom 15. Mai 2024 beim örtlichen Bezirksgericht einen Antrag auf eine stationäre Massnahme gestellt.

Dem heute 43-jährigen spanischen Staatsangehörigen werden unter anderem mehrfache versuchte Tötung, mehrfache Nötigung, geringfügiger Diebstahl und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Gemäss psychiatrischem Gutachten ist der Beschuldigte schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie eine Landesverweisung.

Am späten Mittwochnachmittag des 15. Mai 2024 griff ein Mann im Bereich des Bahnhofs Zofingen sowie auf seinem weiteren Weg durch das Stadtgebiet mehrere Personen mit verschiedenen Gegenständen an. Insgesamt wurden sieben Personen teils erheblich verletzt. Sämtliche Opfer konnten medizinisch versorgt werden und befinden sich ausser Lebensgefahr. Einzelne betroffene Personen leiden bis heute an den Folgen der Tat und befinden sich weiterhin in Behandlung.

Im weiteren Verlauf verschaffte sich der Beschuldigte Zutritt zu einem Einfamilienhaus und stach mit einem Messer auf die Bewohnerin ein. Anschliessend verbarrikadierte er sich darin. Spezialkräfte der Kantonspolizei Aargau umstellten das Gebäude und nahmen den Mann noch am selben Tag fest. Er befindet sich seither in behördlicher Obhut und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Die umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Aargau sind inzwischen abgeschlossen. Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leidet der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie. Gemäss den gutachterlichen Feststellungen war er zum Tatzeitpunkt hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig. Die Staatsanwaltschaft geht daher von Schuldunfähigkeit aus. Aufgrund dessen sieht das Gesetz keine klassische Strafe vor. Zum Schutz der Öffentlichkeit beantragt die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme (Art. 59 StGB), die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist, sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren.

Der Antrag ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt. Bis das zuständige Gericht einen Entscheid getroffen hat, gilt die Unschuldsvermutung.