(aihk) Die Schweiz ist auf eine ausreichende und zuverlässige Stromversorgung sowie ein bezahlbares und qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen angewiesen. Für die AIHK stimmt nur bei einer der Vorlagen, über die im Juni abgestimmt wird, die Richtung. Darum sagt sie Ja zum Stromgesetz, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt.
Am 9. Juni entscheidet die Aargauer Stimmbevölkerung über vier eidgenössische und eine kantonale Vorlage. Der Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handelskammer befürwortet den Energie-Mantelvertrag und lehnt sowohl die Prämien-Entlastungs- als auch die Kostenbremse-Initiative ab. Ebenso empfiehlt er ein Nein zur Änderung der Kantonsverfassung (Kurztitel und Klimaparagraf).
Ja zu mehr Versorgungssicherheit im Winter
Mit der Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien vorantreiben und sicherstellen, dass Strommangellagen der Vergangenheit angehören. Verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger sowie die Reduktion des Pro-Kopf-Verbrauchs von Strom stehen im Zentrum der Vorlage.
Mit der Realisierung von 16 konkreten Projekten soll die Wasserkraft – das Steckenpferd der Schweizer Stromversorgung – den grössten Teil beitragen. Damit die Projekte möglichst rasch umgesetzt werden können, werden die Verfahren beschleunigt. Dazu sagt AIHK Direktor Beat Bechtold: «Die Energieversorgung ist die Hauptschlagader der Wirtschaft. Drohende Mangellagen schwächen den Standort Schweiz massiv. Das Stromgesetz sorgt für den dringend notwendigen Effort in der Energiepolitik. Es ist aber auch ein gut-schweizerischer Kompromiss. Darum befürwortet die AIHK das Stromgesetz.»
Gesundheitsinitiativen verkennen die Ursachen
Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP sowie die Kostenbremse-Initiative der Mitte helfen dem Patient Gesundheitswesen nicht, sondern haben vor allem Nebenwirkungen. Eine Deckelung der Kosten für die Krankenkassenprämien, wie sie die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, befeuert das Kostenwachstum und verlagert die Lasten noch stärker zur Allgemeinheit. Die Unterstützung bedürftiger Personen hat mittels zielgerichteter Prämienverbilligung zu erfolgen.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative entpuppt sich als Kostentreiber-Initiative – wobei der Initiativtext in gewohnt linker Manier einmal mehr neue Ansprüche stellt, ohne zu erwähnen, dass breite Teile der Bevölkerung für die neuen Leistungen zu bezahlen hätten.
Die Kostenbremse-Initiative möchte die Entwicklung der Kosten an das Wirtschafts- und Lohnwachstum koppeln. «Damit machen es sich die Initianten zu einfach und verkennen die Komplexität des Gesundheitswesens mit seinen zahlreichen Akteuren. Der starre Mechanismus gefährdet die medizinische Versorgung, da der medizinisch-technische Fortschritt sowie die Demografie nicht berücksichtigt werden», ist der AIHK Direktor überzeugt. Zu beiden Initiativen hat das Bundesparlament indirekte Gegenvorschläge verabschiedet, die weniger einschneidende Folgen haben. Die AIHK empfiehlt deshalb beide Gesundheitsinitiativen zur Ablehnung.
Unsinniger Klimaparagraf
Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative hat der Grosse Rat beschlossen, die Kantonsverfassung mit einem sogenannten «Klimaparagrafen» zu ergänzen. Mit ihm soll in die Verfassung geschrieben werden, dass sich Kanton und Gemeinden für die Begrenzung des Klimawandels einsetzen. Die AIHK steht hinter dem Netto-Null-Ziel bis 2050. Doch dafür ist keine Änderung der Kantonsverfassung notwendig. Auf diese unnötige Bürokratieübung kann man aus Sicht der AIHK ohne jegliche Nachteile
verzichten.
Zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» verzichtet die AIHK auf die Herausgabe einer Parole.