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AIHK befürwortet das kantonale Energiegesetz, jedoch ohne Gebäudeautomationspflicht

(aihk) Die Aargauische Industrie- und Handelskammer empfiehlt dem Grossen Rat das kantonale Energiegesetz in zweiter Lesung zur Annahme. Der vorliegende Gesetzesentwurf, der gegenüber der Abstimmungsvorlage von 2020 verschlankt wurde, berücksichtigt wichtige Bedürfnisse der Unternehmen. Einzig die vorgesehene Pflicht zur Installation von Gebäudeautomationsanlagen beurteilt die
AIHK als unnötig und empfiehlt, den entsprechenden Paragraf 9a zu streichen.

Durch die Zusammenarbeit der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK), des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) und des Hauseigentümerverbands Aargau (HEV) mit verschiedenen Grossräten konnten wichtige Anliegen der Wirtschaft im Energiegesetz verankert werden.
Eine bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat hatte in erster Lesung bereits den unnötigen Grundsatz zur Betriebsoptimierung gestrichen. Ebenso ohne Mehrwert ist die Verpflichtung, Neubauten gewisser Kategorien mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation auszurüsten. Auch der Regierungsrat begrüsst den Antrag der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV), den entsprechenden Paragrafen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Die AIHK ruft die Mitglieder des Grossen Rates dazu auf, den §9a EnergieG aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. AIHK-Direktor Beat Bechtold erläutert: «Der Paragraf führt zu bürokratischem Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen. Die Energieeffizienz hat aus ökologischen sowie ökonomischen Gründen bei Neubauten von Unternehmen ohnehin hohe Priorität. Die Pflicht zur Gebäudeautomation im Gesetz abzubilden ist kompliziert und unnötig. Ohne sie stellt die Gesetzesvorlage einen gelungenen und mehrheitsfähigen Kompromiss dar.»

Über die AIHK
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer ist die Stimme der Aargauer Wirtschaft in Politik und Gesellschaft und setzt sich für gute unternehmerische Rahmenbedingungen ein. Gleichzeitig beraten und begleitet sie ihre Mitgliedfirmen und bieten ihnen verschiedene Dienstleistungen wie Rechts- und Exportberatung, Netzwerkveranstaltungen und Seminare an. Die mehr als 2100 Mitgliedfirmen beschäftigen rund ein Drittel der Arbeitnehmenden im Kanton Aargau.