(pd) «Zu viel Staat ist nicht gut – zu wenig ebenso. Ein effizienter Staat fördert die Produktivität der Privatwirtschaft», dies schreiben die Wirtschaftsverbände AIHK und AGV in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Und da öffentliche Unternehmen zunehmend privatwirtschaftlich tätig seien, haben sie eine Studie zur Überprüfung der kantonalen Beteiligungen in Auftrag gegeben. Bei vier Unternehmensbeteiligungen bestehe dringender und bei sieben weiterer Prüfungsbedarf – so das Ergebnis.
Der Kanton Aargau ist an 47 Anstalten und Unternehmen beteiligt, die staatliche Aufgaben übernehmen. Das volkswirtschaftliche Beratungsinstitut BSS hat deshalb im Auftrag der Aargauischen Industrie- und Handelskammer und des Aargauischen Gewerbeverbands die kantonalen Beteiligungen aus einer ordnungspolitischen Perspektive beleuchtet und aufgezeigt, ob weniger
oder mildere Eingriffe in die Privatwirtschaft zu einem besseren Ergebnis führen würden.
Die Studienautoren konzentrierten sich bei ihrer Überprüfung auf jene Beteiligungen, an denen der Kanton einen wesentlichen Anteil hält und auf die er direkten Einfluss ausüben kann. Die für die Untersuchung verwendeten Prüfkriterien sind primär ökonomischer Herkunft. Einer der Studienautoren und Geschäftsführer des Instituts BSS, Dr. Wolfram Kägi, erklärt: «Eine kantonale Beteiligung kann das Marktergebnis dann verbessern, wenn in dem Markt, in welchem das Unternehmen tätig ist, ein Marktversagen vorliegt.» Anzeichen für ein Marktversagen seien: Die Anbieter verfügten in einem Markt über Marktmacht, die Produkte oder Dienstleistungen seien öffentliche Güter oder es lägeb Externalitäten oder Informationsasymmetrien vor. *
Zusätzlich zur ökonomischen Begründbarkeit eines staatlichen Eingriffes prüfte BSS die Art und den Umfang potenzieller Verletzungen der Wettbewerbsneutralität der kantonalen Beteiligungen. Beispielsweise sollte ein öffentliches Unternehmen die auf einem geschützten Monopolmarkt erzielten Gewinne nicht dazu nutzen, um Aktivitäten auf Wettbewerbsmärkten zu unterstützen.
Handlungsbedarf bei mehreren Unternehmen
Diese ökonomische Überprüfung hat BSS bei 14 Unternehmen mit kantonalen Beteiligungen vorgenommen. Insgesamt sehen die Studienautoren eine klare Notwendigkeit, das wirtschaftliche Engagement des Kantons stärker auf den Prüfstand zu stellen. Zusammengefasst lautet das Ergebnis: Bei vier Beteiligungen besteht nachdrücklicher Prüfungsbedarf und bei sieben weiterer Prüfungsbedarf. Lediglich drei Beteiligungen haben keinen Prüfungsbedarf. Beteiligungen mit nachdrücklichem Prüfungsbedarf sind jene an der Aargauischen Kantonalbank (AKB), der AEW Energie AG, dem Schulverlag plus AG sowie der VIACAR AG.
Aargauische Kantonalbank
Für die staatliche Beteiligung an der AKB besteht keine ökonomische Rechtfertigung mehr. Der Schweizer Bankensektor verfügt über verschiedene private Anbieter mit gleichwertigen Dienstleistungen. Die Wettbewerbsverzerrungen sind daher enorm. Ebenso tragen die Steuerzahler mit der Staatsgarantie der AKB ein erhebliches finanzielles Risiko. Die Bilanzsumme entspricht 80,09 Prozent des kantonalen Bruttoinlandprodukts (2022). AGV-Präsident und Nationalrat Benjamin Giezendanner fordert: «Für die AKB ist im ersten Schritt eine Teilprivatisierung anzustreben. Zusätzlich muss der gesetzliche Auftrag zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung des Kantons dringend geschärft werden. Die AKB hat hier einen viel zu grossen Spielraum.»
AEW Energie AG
Bei der AEW ist die Ausgangslage komplexer. Aus Überlegungen der Versorgungssicherheit und der Systemrelevanz ist die Beteiligung des Kantons Aargau grundsätzlich legitim und sinnvoll, aber, betont AIHK Direktor Beat Bechtold: «Die AEW sollte sich auf das Kerngeschäft – Stromerzeugung und Netzbetrieb – konzentrieren. Die AEW hält heute Beteiligungen an Unternehmen, die in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern stehen. Dies ist nicht ihr Auftrag.» Gemäss der Studie ist eine Teilprivatisierung sowie die Prüfung, ob die Geschäftstätigkeit eingeschränkt werden soll, dringend angezeigt. Ebenso muss sich der Kanton auf Bundesebene stärker für eine Liberalisierung der überregulierten Strom-Grundversorgung einsetzen.
Schulverlag plus AG und VIACAR AG
Auch bei der Schulverlag plus AG und der VIACAR AG sind die Wettbewerbsverzerrungen erheblich. In beiden Fällen besteht ein Markt mit privaten Anbietern, welche die Aufgaben übernehmen können. Die Beteiligungen an der Schulverlag plus AG sowie der VIACAR AG können entsprechend veräussert werden.
Darüber hinaus ortet die Studie zusätzlichen Handlungsbedarf bei sieben weiteren Beteiligungen.
AGV und AIHK fordern die Regierung dazu auf, stärker hinzusehen und dem Eingreifen öffentlicher Unternehmen in die Privatwirtschaft klare Grenzen zu setzen. Die vollständige Studie finden Interessierte hier: www.aihk.ch/studie-beteiligungen