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AGV verlangt einen freien «1. Mai» und einen freien «Tag des Kleingewerbes»

(agv) Das Präsidium des Aargauer Gewerbeverbands (AGV) äussert sich positiv zur geplanten Motion für einen freien 1. Mai. Damit die Gleichstellung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewahrt ist, soll es jährlich am 1. September einen Tag des Kleingewerbes geben, welcher ebenfalls frei ist.

Der Aargauische Gewerbeverband ist für eine faire Sozialpartnerschaft. Entsprechend ist die Anzahl der Feiertage beizubehalten. Ansonsten steigen die Kosten für die Arbeitgebenden, was in Zeiten des Arbeitskräftemangels die wirtschafliche Situation für KMU noch schwieriger macht. Es ist Sache der Arbeitgeber, Ferien und zusätzliche Feiertage freiwillig zu geben.
Der AGV kann sich aber einen freien 1. Mai vorstellen, erachtet in diesem Fall aber einen zusätzlichen Feiertag für das Kleingewerbe als zwingend. Als Lösungsansatz sieht der AGV die komplette Aufarbeitung der Feiertagsregelung: In der heutigen Gesellschaft haben kirchliche Feiertage ihre ursprüngliche Bedeutung verloren. Entsprechend befürwortet der Gewerbeverband einen freien 1. Mai und zugleich einen freien 1. September («Tag des Kleingewerbes») und fordert entsprechend die Streichung von zwei kirchlichen Freitagen. Beispielsweise ist bereits heute der Berchtoldstag nur in gewissen Aargauer Bezirken frei, der Pfingstmontag ebenfalls nur in gewissen Bezirken (z. B. Aarau, Baden, gewisse Gemeinden in Bezirk Rheinfelden) und auch der 15. August, 1. November und 8. Dezember sind nur in gewissen Bezirken (offizielle) Feiertage. Andere Länder, wie z. B. Irland, sind gänzlich von ideologisch geprägten oder religiös geprägten Freitagen weggekommen und haben frei über das Jahr verteilte zusätzliche Freitage.
Zusammenfassend erachtet das Präsidium das Anliegen auf Reform der arbeitsfreien Tage als legitimes Bedürfnis. Dem Ausgleich der Interessen sei zwingend Rechnung zu tragen.