(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) begrüsst den Gesetzentwurf des Regierungsrates zum Entwurf des Einführungsgesetzes zum Gesetz über die Informationssicherheit (InfoSiG), welches bis am 16. August in der Vernehmlassung steht.
Unternehmen werden gemäss heutiger Praxis in Vergabeverfahren dann berücksichtigt, wenn sie die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit gemäss den Ausschreibungsunterlagen erfüllen. Es wird begrüsst, die bestehende Praxis in einer gesetzlichen Grundlage verankert wird. Vom Regierungsrat wird erwartet, dass gemäss der Aussage im Anhörungsbericht durch die neue gesetzliche Grundlage keine zusätzlichen Hürden für Unternehmen im Vergabeverfahren entstehen. Insbesondere für KMU muss der Vergabeprozess zugänglich bleiben und es dürfen keine zusätzlichen Hindernisse oder neuen bürokratischen Anforderungen geschaffen werden.
Die departements- und behördenübergreifende Tätigkeit der Fachstelle mit Weisungs- und Durchsetzungsbefugnissen der Fachstelle für Informationssicherheit wird ebenso begrüsst. Die Fachstelle sollte beim Erlass der Weisungen die gängigen Standards der Wirtschaft berücksichtigten und bei der Erstellung der Weisungen mit Fachpersonen aus der Wirtschaft zusammenarbeiten. Durch diese Kooperation wird der Austausch bewährter Verfahren und die Integration aktueller technischer Entwicklungen gefördert, was die Widerstandsfähigkeit der Systeme erhöht.