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AG: Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung beschlossen

(pd) Die Weisung nachhaltige Beschaffung legt für die Beschaffungsstellen der Verwaltung des Kantons Aargau verbindliche Rahmenbedingungen fest. Sie wurde als Massnahme aus der «Roadmap Netto-Null 2040 zur Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes beschlossen. Unter anderem in den Bereichen Bedarfsorientierung, Umwelt- und Klimaschutz, soziale Verantwortung sowie Zusammenarbeit werden Ziele für die Beschaffungen der kantonalen Verwaltung festgelegt. Die Weisung wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus allen Departementen der Kantonsverwaltung erstellt und vom Regierungsrat beschlossen.

Die Weisung stützt sich auf das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) beziehungsweise das Netto-Null-Ziel des Bundes und die vom Regierungsrat verabschiedete «Roadmap Netto-Null 2040» sowie die Ziele der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; SAR 150.960).

Kernelemente der nachhaltigen Beschaffung
Der Kanton Aargau definiert Ziele und Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung. Er kann so gezielt Impulse für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft setzen. Die Weisung definiert und beschreibt ausgewogene Grundsätze zur angemessenen Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension:
• Bedarfsorientierung und Innovation werden zum Beispiel durch die Prüfung von Suffizienzstrategien, Lösungen mit Miete oder Leasing statt Kauf, Wiederaufbereitung oder Second-Use-Modellen adressiert.
• Wirtschaftlichkeit und Effizienz können mit der Betrachtung der Gesamtbetriebskosten und mit wirkungsorientierten Beschaffungen noch gesteigert werden.
• Umwelt- und Klimaschutz werden durch eine ressourcenschonende Beschaffung, Berücksichtigung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasen verbessert.
• Soziale Verantwortung wird angemessen berücksichtigt. Je nach Beschaffungsgegenstand können geeignete, leistungsbezogene Kriterien ausgewählt werden, beispielsweise die Förderung transparenter Lieferketten, das Vermeiden von Tierleid in der Wertschöpfungskette oder die kontrollierte Produktherkunft («fair trade»).
• Die verwaltungsweite Vernetzung, der regelmässige Austausch und die kontinuierliche Weiterbildung unterstützen ein abgestimmtes Vorgehen, ein koordiniertes Auftreten sowie die Intensivie-rung von Kompetenz und Zusammenarbeit.

Controlling
Es ist ein Controlling vorgesehen, für welches geeignete Indikatoren festgelegt werden. Eine öffentliche Berichterstattung erfolgt über den kantonalen Nachhaltigkeitsbericht mit dem Monitoring zur Umsetzung der Klimastrategie.

Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Angebot für Gemeinden
In der Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung koordiniert der Kanton Aargau sein Vorgehen mit anderen Kantonen, insbesondere im Rahmen der Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz. Für Gemeinden im Kanton Aargau, die ihre Beschaffungen systematisch nachhaltiger ge-stalten möchten, bietet der Kanton effiziente und praxisorientierte Unterstützung: Angebot für Gemeinden.

Publikation
Die Weisung ist auf der Internetseite www.ag.ch/beschaffungswesen publiziert und wird per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.