(pd) Das kantonale Gesetz über die Standortförderung (SFG) verlangt gemäss § 10, dass mindestens alle vier Jahre die Wirkung des Gesetzes überprüft wird und ein Bericht an den Grossen Rat des Kantons Aargau erfolgt.
Neben den Standortförderungsmassnahmen beeinflussen viele weitere Faktoren die Wirtschaftsentwicklung, weshalb ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Standortförderungsmassnahmen und Steuererträgen oder der Entwicklung des Bruttoinlandprodukts pro Kopf nicht eindeutig abzuleiten ist. Die Evaluation zeigt jedoch auf, welche Leistungen die Standortförderung in den Jahren 2018 bis 2022 erbracht hat und dass sie die Ziele gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) weitgehend erreicht hat.
Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass die Standortförderung im Kanton Aargau insbesondere bei der internationalen Akquise eher knapp dotiert ist. Für mehr Wirkung in diesem Bereich wird im Rahmen des mit dem AFP 2022–2025 lancierten Entwicklungsschwerpunkts «Erhöhung der Unternehmensdichte im Kanton Aargau, Stärkung der Akquisestrategie» eine Basis gelegt. Insgesamt bestätigen die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts, dass die laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der Standortförderung auf gutem Weg sind.