(fi) Gestern wurde im Grossen Rat ein überparteilicher Vorstoss eingereicht, welcher zum Ziel hat, die grosse Freiwilligenarbeit, die bei den Vereinen geleistet wird, nicht noch mit unnötigem administrativem Aufwand zu belasten. Und eine Vereinfachung der Steuerbezugspraxis helfe auch der kantonalen Verwaltung, indem unnötige Arbeiten eingespart werden könnten.
«Es ist ja bei vielen Vereinen ein Witz. Alle Beteiligten wissen, dass am Ende keine Steuerrechnung beglichen werden muss, aber es müssen Unterlagen eingereicht und geprüft werden und im schlimmsten Fall müssen noch Unterlagen nachgefordert werden. Weniger Sisyphus und mehr Vertrauen wäre bei der Vereinssteuerveranlagung wirklich an der Zeit!», schreibt Christoph Hagenbuch, SVP-Grossrat, Präsident des Bauernverbandes Aargau und Sprecher der Postulanten in einer Mitteilung an die Medien.
Nachfolgend das Postulat von Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen (Sprecher), Miro Barp, SVP, Brugg, Martin Brügger, SP, Brugg, Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau, Stefan Huwyler, FDP, Muri, und Andy Steinacher, SVP, Schupfart, betreffend weitestmöglicher Abschaffung der jährlichen Steuerdeklarationspflicht für Vereine und Stiftungen welche Vermögen und Einkommen unterhalb der Freigrenze versteuern, im Wortlaut:
«Der Regierungsrat wird beauftragt, Massahmen zu prüfen, damit die Steuerbezugspraxis bei Vereinen und Stiftungen dahingehend vereinfacht werden kann, dass die kantonale Verwaltung auf der einen Seite und auf der anderen Seite diejenigen Vereine und Stiftungen, die unter kan-tonale und / oder nationale Steuerfreigrenzen fallen und somit ohnehin keine Steuern zu entrich-ten haben, von unnötigem administrativem Aufwand wirksam entlastet werden.
Begründung: Im Kanton Aargau sind über 4’500 Vereine und Stiftungen steuerpflichtig. Diese haben gemäss kantonalem Steuergesetz jedes Jahr eine Steuerdeklaration auszufüllen und einzureichen. Dazu werden Sie jährlich mittels postalischer Zustellung eines Formulars zur Einreichung der Steuerer-klärung aufgefordert. Die Verantwortlichen in den Vereinen müssen daraufhin die Steuererklä-rung des Vereins wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen, persönlich unterzeichnen und samt den vorgeschriebenen Beilagen fristgerecht der zuständigen Behörde einreichen. Die zuständi-ge Behörde prüft daraufhin die Steuerdeklaration und versendet danach in den allermeisten Fällen ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass der entsprechende Verein mit seiner Deklaration im Toleranzbereich der Freibeträge liegt und dass darum kein Versand mit Steuer-rechnung erfolgen wird.
Die grosse Mehrheit der Vereine im Kanton Aargau liegt mit Einkommen und Vermögen inner-halb der Freibeträge, weshalb in den allermeisten Fällen Verwaltungskosten und Aufwendungen in den Vereinen eingespart werden könnten. Denn die Steuerbehörde ist bei unklaren Angaben seitens Vereinsverantwortlichen für die Steuererklärung zudem noch verpflichtet, nachzufragen und dies obwohl am Ergebnis (Einhaltung der Freibeträge) trotzdem nichts ändert.
Zusammengefasst handelt es sich um einen grossen Leerlauf für die Vereine und die Steuer-verwaltung, die all diese Steuererklärungen ja noch prüfen muss, obwohl zum vornherein klar ist, dass die allermeisten Vereine keine Steuer bezahlen müssen. Dazu kommt noch unnötiger Res-sourcenverschleiss für mindestens 3 Korrespondenzen pro Verein (1. Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung; 2. Einreichung derselben; 3. Antwortbrief der Verwaltung mit Angabe «es erfolgt kein Rechnungsversand»).
Eine Möglichkeit wäre es, die jährliche Steuerdeklarationspflicht für Vereine und Stiftungen, die weniger als CHF 20'000.- Gewinn p.a. und weniger als Fr. 50'000.- Vermögen versteuern und damit gemäss Paragraph 81 und 86 des Steuergesetzes (StG) ohnehin keine Steuer zu entrich-ten haben, weil sie unter die Freigrenze fallen, zukünftig entfallen zu lassen. Falls dies gegen Bundesrecht verstösst, wäre es im Mindesten sinnvoll, diejenigen Vereine von der Steuerdeklara-tionspflicht zu befreien, die auch unter die Freigrenze nach Art. 71 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) von Fr. 5'000.- Gewinn pro Jahr fallen und somit auch an den Bund keine Steuern zu entrichten haben. In diesen Fällen ist es aus prozessökonomischen Gründen sinn-voll, auf die Steuerdeklaration ganz zu verzichten. Diese Vereine bezahlen ohnehin keine Steu-ern und der ganze Prozess ist reine Arbeitstherapie für alle Beteiligten.
Im weiteren sind zweckmässige Massnahmen zu ergreifen, damit bei Vereinen, die nicht oder nur teilweise (nur beim Bund) steuerpflichtig sind, die administrativen Aufwendungen heruntergefah-ren und die Effizienz im Steuerbezugswesen verbessert werden kann. So könnte bei den be-troffenen Vereinen z.B. generell auf die Einreichung einer Steuererklärung verzichtet werden. Diejenigen Vereine die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, könnten z.B. alle 10 Jahre mittels Stichprobe überprüft werden, zumal das Risiko von Steuerbetrug verschwindend klein ist bei Vereinen. Dies weil bei Vereinen in aller Regel alle Mitglieder die Vereinsrechnung einsehen können.
Oder es könnten die steuerrelevanten Daten mittels Einreichung einer einfachen Vereinsrechnung oder dem Vergleich der Kontoauszüge des Vereins per Jahresende erhoben werden. Falls dies für betroffene Vereine heute schon möglich ist, sind alle Vereine über diese Möglichkeit zu informieren.
Wir hoffen damit, den Vereinen und ihren Mitgliedern, die an vielen Fronten hervorragende und unentgeltliche Arbeit verrichten, immerhin ein paar administrative Steine aus dem Weg zu räumen.»