(eing.) Die Fraktionen der Grünen, der FDP und der SVP haben heute im Grossen Rat einen Vorstoss zur Abschaffung der Unterlistenflut bei zukünftigen Nationalratswahlen eingereicht. Nachfolgend Text und Begründung:
Text:
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Aargau mit einer Standesinitiative die Bundesversammlung dazu auf, die Grundlagen zu schaffen, damit Kantone bei zukünftigen Wahlen die Unterlistenflut eindämmen können.
Begründung:
Seit die etablierten Parteien mit Eintrag im Parteienregister gemäss Art. 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) für ihre Listen und Unterlisten, respektive für ihre Wahlvorschläge keine Unterschriften mehr sammeln müssen, um die nach Art. 24 BPR benötigten Unterzeichnungsquoren zu erfüllen, hat die Anzahl der Unterlisten dieser Parteien massiv zugenommen. 2019 startete die CVP im Kanton Aargau diese Unterlistenflut und konnte mit dieser Anzahl Unterlisten eine nicht unbedeutende Anzahl Panaschierstimmen sammeln. Dies hatte zur Folge, dass bei den letztjährigen Wahlen nun mehrere Parteien nachgezogen haben und mit einer Armada an Unterlisten aufgefahren sind, um so ihre Chancen auf Wählerstimmen zu erhöhen. Alle Parteien sind nun quasi genötigt, das Spiel mitzuspielen und ebenfalls «aufzurüsten». Den Wählenden ergeben sich durch diese hohe Anzahl an Unterlisten keine nennenswerten Vorteile. Im Gegenteil: Das Ausfüllen der Wahlliste wird durch die hohe Anzahl Unterlisten unübersichtlicher und
aufwendiger. Es landen noch mehr Listen im Altpapier. Und viele Wähler werden ob der Unterlistenflut schlicht überfordert. Die Chancen der Personen auf den Unterlisten gewählt zu werden sind dabei praktisch bei Null, da davon ausgegangen werden kann, dass die jeweilige Hauptliste jeder Partei weiterhin den Grossteil der Stimmen abholt und es wohl keine Unterliste schaffen wird, die Hauptliste zu überholen. Die vielen Stimmen der Unterlisten wandern so automatisch an die Kandidierenden der Hauptlisten ab. Den Wählenden wird vorgegaukelt, dass sie so den netten Nachbar von nebenan unterstützen können. Ihre Unterstützung geht dabei aber einzig
an die 16 Kandidierenden auf der Hauptliste. Die Unterlisten sind somit ein eigentlicher Etikettenschwindel.
Gefordert wird die gesetzliche Grundlage, damit betroffene Kantone in Eigenregie die Anzahl Unterlisten pro Partei auf zum Beispiel eine Unterliste beschränken können1. Dies ermöglicht den Parteien weiterhin im Rahmen der Nachwuchsförderung zum Beispiel eine Unterliste der Jungpartei zu führen. Damit wird es Mitgliedern der Jungparteien ermöglicht, erste Erfahrungen im Wahlkampf zu sammeln und sich einem breiteren Publikum bekannt zu machen. Für die Parteien im Kanton Aargau ist es zumutbar und im Bereich des Möglichen, die 16 geeignetsten Kandidierenden für den Nationalrat auf die Hauptliste zu setzen und auf weitere Unterlisten zu verzichte
(Die Motion Nr. 23.4355 von Ständerat Thierry Burkart fordert ebenfalls die Beschränkung auf wenige Unterlisten auf Bundesebene für die Kantone. Die vorliegende Standesinitiative fordert ergänzend für die Kantone die Freiheit, selber entscheiden zu können wie viele Unterlisten zugelassen werden sollen.)