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AG: Unvereinbarkeitsgesetz – Lehrpersonen mit Gemeindeangestellten gleichstellen

(pd) In der Gemeinde angestellte Lehrpersonen sollen in Bezug auf die Unvereinbarkeitsregeln den Gemeindeangestellten gleichgestellt werden. Zudem sollen auch weitere Anpassungen im Unvereinbarkeitsgesetz vorgenommen werden. Die Anhörung zur Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes dauert bis zum 17. Januar 2024.

Mit der Motion vom 30. Juni 2021 hat die Fraktion Die Mitte den Regierungsrat eingeladen, eine durch die Abschaffung der Schulpflegen entstandene Unvereinbarkeit zwischen dem Amt einer Gemeinderätin beziehungsweise eines Gemeinderats und der Tätigkeit als Lehrperson in der gleichen Gemeinde zu beseitigen.

Änderungen betreffend Lehrpersonen und Schulbehörden
Von der Gemeinde angestellte Lehrpersonen, deren Pensum kleiner ist als 20 Prozent, sollen gemäss Vorschlag des Regierungsrats neu auch das Amt eines Gemeinderats ausüben können. Dies war ihnen bisher verwehrt.
Die bestehende Bestimmung zu Unvereinbarkeiten von Schulbehörden soll zudem gestrichen werden. Deren Inhalt ist teilweise aufgrund der Umsetzung des Projekts «Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule» (Abschaffung der Schulpflegen) und teilweise aufgrund geänderter Kompetenzen des Erziehungsrats obsolet geworden.
Neu gelten soll allerdings, dass das Amt eines Mitglieds des Gemeinderats mit der Tätigkeit als Mitglied der Schulleitung einer öffentlichen Schule der gleichen Gemeinde nicht vereinbar ist.

Weitere Anpassungen
Zudem wird in der Revision vorgeschlagen, die bestehende Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen.
Im Weiteren soll die bestehende Unvereinbarkeit zwischen Gemeinderatsamt und Präsidium der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht nicht mehr für den ganzen Kanton gelten, sondern auf den betreffenden Wahlkreis beschränkt werden.