(pd) Der Steinbruch Gabenchopf auf dem Gemeindegebiet von Villigen ist seit 1954 in Betrieb. Mit der aktuellen Abbauetappe wurde der Abbau von Rohstoffreserven von 4,2 Millionen Kubikmeter genehmigt. Diese Abbaugenehmigung ist bis Ende 2028 befristet.
Entsprechend dem kantonalen und nationalen Bedarf an Zementrohstoffen beabsichtigt die Holcim (Schweiz) AG, den Steinbruch Gabenchopf zu erweitern. Die angestrebte Erweiterung des Steinbruchs Richtung Westen enthält rund 18 Millionen Kubikmeter Rohstoffreserven für zusätzliche 15 Jahre Abbau. Hierzu beantragt der Gemeinderat Villigen auf Ersuchen der Projektantin Holcim (Schweiz) AG die Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung «Gabenchopf West» im Richtplan (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1). Mit der beantragten Richtplananpassung soll der Steinbruch um eine Fläche von rund elf Hektaren erweitert werden. Die bereits bestehende Materialabbauzone umfasst eine Fläche von rund 66 Hektaren. Die Erweiterungsfläche befindet sich vollständig im Wald. Das Materialabbaugebiet «Gabenchopf West» ist derzeit als Vororientierung für die langfristige Versorgung im Richtplan bezeichnet und umfasst die mögliche Erweiterung des Steinbruchs in westlicher Richtung (Zeithorizont bis 2045).
Anfang 2026 fanden die Anhörung und die Mitwirkung statt, wobei die Richtplananpassung bei sämtlichen Mitwirkenden Zustimmung fand. Beim Vorhaben «Gabenchopf West» handelt es sich um ein regional abgestimmtes Projekt mit ausgewiesenem kantonalem beziehungsweise nationalem Bedarf. Eine umfassende Interessenabwägung hat stattgefunden. Die weitere Konkretisierung des Vorhabens wird anschliessend an den Beschluss des Grossen Rats im Nutzungsplanungs- sowie im Rodungs- und Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Anpassung des Richtplankapitels V 2.1 zu beschliessen.