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AG: Parlamentarische Initiative betreffend Notstandsrecht

(pd) Der Aargauer Regierungsrat soll verpflichtet werden, dem Grossen Rat Sonderverordnungen zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterbreitet dem Grossen Rat eine parlamentarische Initiative.

Die FDP-Fraktion reichte eine Motion (20.100) ein, die als Postulat mit folgendem Text überwiesen wurde: «Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat eine Revision des kantonalen Notrechts vorzulegen, die einerseits eine breitere Definition der Notstandslagen vorsieht und anderseits die rechtzeitige Mitwirkung des Parlaments sicherstellt.» Mit dem «Bericht über die Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich Notrecht» (23.327) wurde der als Postulat überwiesene Vorstoss zwar formell umgesetzt, das materielle Anliegen wurde jedoch nicht aufgenommen. Der Regierungsrat sah keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) kündigte aus diesem Grund im Rahmen der Beratung des Berichts im Grossen Rat am 5. März 2024 eine parlamentarische Initiative an, um die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandlagen zu gewährleisten. Das Parlament als Volksvertretung soll gestärkt werden.
Die KAPF setzte zur Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative eine Subkommission (SubKo) unter dem Präsidium von Grossrat Dr. Lukas Pfisterer ein. Die SubKo erarbeitete in mehreren Sitzungen einen Initiativtext. Die KAPF hat die vorgelegte parlamentarische Initiative an ihrer letzten Sitzung gutgeheissen.

Grosser Rat bisher ohne Einflussmöglichkeit auf Sonderverordnungen
Der Regierungsrat ist für den Erlass von Sonderverordnungen gemäss § 91 Abs. 4 der Kantonsverfassung zuständig. Die Erlasse werden in der Gesetzessammlung publiziert und verfallen spätestens nach zwei Jahren. Der Grosse Rat hat in Notstandslagen keine Einflussmöglichkeit auf solche Sonderverordnungen. Zudem fehlen ihm klare Informationsrechte seitens Regierungsrats.

Handlungsfähigkeit des Regierungsrats soll erhalten bleiben
Der Regierungsrat soll neu verpflichtet werden, dem Grossen Rat die Sonderverordnungen zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Zur Umsetzung ist zudem im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) ein Prozess zur nachträglichen Genehmigung der Sonderverordnungen rechtlich zu verankern. Dabei soll die rasche Handlungsfähigkeit des Re-gierungsrats erhalten bleiben.
Die KAPF schlägt weiter vor, dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindlich Informationsrechte zuzusichern, indem eine bestehende oder eine speziell eingesetzte Kommission den Regierungsrat begleitet. Weitere Folgeänderungen sind voraussichtlich in der Geschäftsordnung sowie im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vorzunehmen.