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AG: Online-Handel hielt im Jahr 2024 Jugendschutzbestimmungen bei 15 Alkoholtestkäufen nicht ein

(pd) Bei allen Online-Testkäufen zwischen Februar und Dezember 2024 kamen Minderjährige im Kanton Aargau an Alkohol.

Die vom Blauen Kreuz Aargau-Luzern in Zusammenarbeit mit den Aargauer Regionalpolizeien, der Suchtprävention Aargau und der Fachstelle Sucht des Departements Gesundheit und Soziales durchgeführten Alkoholtestkäufe zeigten beim Online-Handel Lücken in der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auf. Besser abgeschnitten haben die Verkaufsstellen bei den physischen Testkäufen. Die Testkaufkampagne soll das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Einhaltung des Jugendschutzes steigern.
Von Februar bis Dezember 2024 fanden im Kanton Aargau 286 Testkäufe von Spirituosen, Bier/Wein und Tabakprodukten statt, 15 davon online. Die Testkäufe, die 14- bis 17-jährige Testkäuferinnen und Testkäufer in 41 Aargauer Gemeinden durchgeführt haben, betrafen Restaurants, Grossverteiler, Detailhändler, Take-Aways, Tankstellenshops, Kioske, Events/Feste sowie Bars.
Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen über alle Substanzen (Bier/Wein, Tabak und Spirituosen) eine Abnahme der Fehlverkaufsquoten seit dem Jahr 2021. Dennoch stellt der unrechtmässige Verkauf von Alkohol und Tabak an minderjährige Jugendliche immer noch ein Problem dar. Bei 54 Testkäufen, die vor Ort in Verkaufsstellen, Restaurants oder Bar stattfanden, gelangten Minderjährige im Kanton Aargau an Alkohol oder Tabak.
Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Online-Handel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die eingesetzten technischen Mittel zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten: Bei keinem der im Kanton Aargau durchgeführten 15 Testkäufe hat der Online-Händler die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten.

Testkaufkampagne des Bundes mit Beteiligung des Kantons
Die Testkäufe im Kanton Aargau waren Teil der Testkaufkampagne 2021–2024 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), in deren Rahmen das BAZG Spirituosentestkäufe in den Kantonen finanziert. Der Kanton Aargau finanzierte ergänzend eine zweite Testserie von Wein-, Bier- und Tabaktestkäufen. Das Blaue Kreuz und die Regionalpolizeien haben die Ergebnisse der Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert.

Sensibilisieren auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzmassnahmen im Kanton Aargau. Sie verbessern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und schärfen das Bewusstsein der Verkaufsstellen für den Jugendschutz. Regelmässig durchgeführte Testkäufe und deren Nachbesprechung bei Nichteinhaltung fördern das korrekte Umsetzen der Jugendschutzbestimmungen und führen so zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren für minderjährige Jugendliche.

Prozess ab 2026
Das neue Tabakproduktegesetz schafft die Voraussetzungen, um Ergebnisse aus Tabaktestkäufen straf- und verwaltungsrechtlich zu verwerten. Diese Grundlage gilt infolge einer Anpassung des Lebensmittelgesetzes ebenfalls für Alkoholtestkäufe.
Mit der Anpassung der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) vom 11. November 2009 hat der Kanton die Zuständigkeiten für den Vollzug des Tabakproduktegesetzes festgelegt. Die Zuständigkeit für die Testkäufe liegt neu beim Kanton. Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) vollzieht das Tabakproduktegesetz im Kanton Aargau und kontrolliert die Jugendschutzbestimmungen für Tabakprodukte und Alkohol. Zur Überprüfung der Einhaltung der Abgabeverbote wird das AVS mit einer Fachorganisation sowie mit den Regionalpolizeien des Kantons Aargau zusammenarbeiten.