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AG: Öffentliche Statistik soll gesetzlich verankert werden

(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt dem Grossen Rat, das Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) zu beschliessen. Der Nutzen von statistischen Daten und Auswertungen sei gross. Ebenfalls zu beachten seien Kosten, Rechte und Pflichten.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zum Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) zur 1. Beratung. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) anerkennt die öffentliche Statistik als eine Aufgabe, die wesentlich zur Transparenz und zur freien, allgemeinen und politischen Willensbildung beiträgt. Da die öffentliche Statistik wie jede andere Staatsaufgabe auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ist es richtig und wichtig, ein Statistikgesetz zu schaffen.

Effiziente Erfüllung von Aufgaben
Die heutigen Aufgaben von Statistik Aargau werden mit dem neuen Statistikgesetz geregelt, optimiert und transparent dargestellt. Die «Statistik» ist eine von 42 eigenständigen Aufgabenbereichen, die vom Grossen Rat mit der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) genehmigt werden. Auf ein Mehrjahresprogramm, wie es einige andere Kantone kennen, kann gemäss Regierungsrat und KAPF verzichtet werden, auch mit Blick auf eine schlanke Verwaltung.

Klare Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Bei Direktbefragungen zur Beschaffung von erforderlichen Daten wird in die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen. Die KAPF stellt den Antrag, für die 2. Beratung zu prüfen, wie gesetzliche Bestimmungen und Entscheidungskompetenzen noch klarer formuliert und erläutert werden können. Es ist aufzuzeigen, wie der Kreis der Befragten auf ein Mindestmass beschränkt wird. Ausnah-men von den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sind plausibel darzulegen.

Bewilligungs- und Gebührenpflicht konkretisieren
Öffentliche Daten stehen allen zur Verfügung und dürfen mit Quellenhinweis ohne urheberrechtliche Bewilligung unentgeltlich verwendet und wiedergegeben werden. Der Regierungsrat will davon bei Verwendung oder Weitergabe zu Er-werbszwecken mittels Verordnung abweichen. Die KAPF stellt den Antrag, für die 2. Beratung den Entwurf der Verordnung vorzulegen oder zumindest zu beschreiben, wo die Grenzen für eine Gebührenpflicht gezogen werden sollen.
Das Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG); Bericht und Entwurf zur 1. Beratung wird voraussichtlich am 16. Mai 2023 im Grossen Rat beraten.