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Symbolbild einer Fruchtfolgefläche. Foto: © GerryThönen

AG: Öffentliche Auflage Richtplananpassung – Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020

(pd) Bis am 31. August liegt die Anpassung des Richtplans an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020 zur Anhörung und Mitwirkung auf. Die Richtplananpassung dient der Umsetzung der Anforderungen des 2020 revidierten Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes und der erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit durch die Nutzung verbesserter Datengrundlagen.

Die 2020 erfolgte Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den FFF im Kanton Aargau. Dazu gehören die Verbesserung der Datengrundlagen zur Bereitstellung verlässlicher Geodaten zu den FFF und die Einführung einer sachplankonformen Kompensationsregelung im Richtplan. Dies bedingt neben der Bodenkartierung, der Bereinigung und der präziseren Abgrenzung der FFF auch eine Anpassung des Richtplans. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt legt die Richtplananpassung zur Anhörung und Mitwirkung während drei Monaten – vom 30. April bis am 31. August 2026 – öffentlich auf.

Bereinigte Abgrenzung der FFF
Mit der Richtplananpassung werden die bisherigen FFF im Richtplan durch bereinigte und präziser abgegrenzte FFF abgelöst. Die bereinigte Abgrenzung erhöht die Qualität der FFF-Geodaten und deren Aussagekraft deutlich. Gestützt auf die bereinigten FFF-Daten kann die gesamtkantonale Bilanz der FFF einfacher, genauer und transparent ermittelt und ausgewiesen werden.

Auswirkungen auf Gesamtbilanz der FFF
Die Gesamtbilanz der FFF – gestützt auf die bereinigten FFF-Daten – liegt mit 41'834 Hektaren rund 1350 Hektaren über der bisherigen Bilanz. Die grosse Differenz ist primär auf die in den 1990er-Jahren eher hoch angesetzten Pauschalabzüge zurückzuführen. Aufgrund der anstehenden Bodenkartierung, die nach heutiger Einschätzung wieder zu einer Abnahme der FFF führen wird, sind die neue Gesamtbilanz und die resultierenden FFF-Reserven jedoch nur als Momentaufnahme zu betrachten. Die grösstmögliche Schonung der FFF ist weiterhin angezeigt.

Neues FFF-Inventar
Die FFF werden neu in einem öffentlich zugänglichen und laufend nachgeführten FFF-Inventar geführt. Mit dem FFF-Inventar als massgebende Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage existiert zukünftig eine aktuelle und permanent verfügbare, planungs- und rechtssichere Grundlage sowohl im Einzelfall als auch gesamtkantonal. Basierend darauf können FFF-Verluste detaillierter und transpa-rent ermittelt und ausgewiesen werden.

Sachplankonforme Kompensationsregelung
Für grössere, flächenintensive Vorhaben mit einem dauerhaften FFF-Verlust von mehr als drei Hektaren wird eine Kompensationspflicht im Richtplan eingeführt. Dies ist wesentlich zur Erfüllung der Forderungen des Sachplans FFF und der Vorgaben des Bundes. Die Regelung erfolgt in Anlehnung an bisherige Entscheide des Grossen Rats. Bei allen anderen Vorhaben sind Kompensationsmöglichkeiten zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung des FFF-Verlusts weiterhin zu prüfen.

Entscheid bei grösseren Vorhaben durch den Grossen Rat
Die bisherigen, den Bundesvorgaben entsprechenden Bestimmungen zum Erhalt der FFF und die materiellen Anforderungen bei der Inanspruchnahme werden beibehalten. Die Beurteilung und der Entscheid über die Inanspruchnahme von FFF bei grösseren und flächenintensiven Vorhaben obliegt weiterhin dem Grossen Rat.

Bild: Symbolbild einer Fruchtfolgefläche. Foto: © GerryThönen