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AG: Neue Regelung der Zuständigkeiten für die Einführung von Tempo 30

(pd) Die Zuständigkeit zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen soll neu der Gemeindeversammlung beziehungsweise dem Einwohnerrat übertragen werden. Der Regierungsrat schickt den Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts in die Anhörung. Diese dauert bis zum 20. November 2026.

Im Rahmen der Umsetzung einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion soll das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts in einem Punkt materiell geändert werden. Die Zuständigkeit zum Erlass von Tempo-30-Zonen soll vom Gemeinderat, also der Exekutive, an die Legislative – Gemeindeversammlung beziehungsweise Einwohnerrat – übertragen werden. Die Ausarbeitung der  Grundlagen, die Publikation und die Umsetzung der Verkehrsanordnung verbleiben hingegen weiterhin in der Kompetenz des Gemeinderats. Nun liegt eine Anhörungsvorlage vor.
Der Regierungsrat lehnt diese Kompetenzverschiebung weiterhin ab, wie er dies bereits in seiner Motionsantwort vom 14. Mai 2025 geäussert hat. Er hält daran fest, dass der Erlass von Verkehrsanordnungen eine klassische Verwaltungstätigkeit darstellt und diese somit rechtlich der Exekutive obliegen müsste.

Weitere Gesetzesanpassungen und Anhörungsdauer
Die Teilrevision soll zudem dazu genutzt werden, einige formelle Anpassungen am Gesetz vorzunehmen, die sich aufgrund von Änderungen im Recht des Bundes und des Kantons ergeben.
Die Anhörung dauert vom 21. August bis zum 20. November 2026.