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AG: Motion zu Investitionsbeiträgen und der Erhöhung des Kantonsbeitrags 2 für überbetriebliche Kurse (üK) eingereicht

(eing.) Mit der Motion betreffend Investitionsbeiträge und Erhöhung des Kantonsbeitrags 2 für überbetriebliche Kurse (üK), welche heute eingereicht wird, wollen die Motionärinnen und Motionäre eine bessere Unterstützung für die vielen Lehrbetriebe im Kanton Aargau.

Die Lehrbetriebe sollen mit der Erhöhung des Kantonsbeitrages um 10 Prozent entlastet werden. Zudem sollen in Zukunft auch die überbetrieblichen Kurszentren durch den Kanton besser finanziell unterstützt werden, was wiederum die Lehrbetriebe etwas entlastet, da diese über 60 Prozent der Kosten tragen.

Im Bereich der kantonalen Mittelschulen investiert der Aargau in den nächsten Jahren gegen eine Milliarde Franken in neue Mittelschulen und in deren Erweiterungen. Die Berufsbildung hingegen wird in diesem Bereich kaum gross unterstützt. Die Finanzlast liegt bei den Berufsverbänden und den Lehrbetrieben. «Wir brauchen aber für beide Berufsbildungswege in Zukunft die notwendige finanzielle Unterstützung», betonen die Sprecher Alfons Paul Kaufmann ( Die Mitte, Wallbach) und die Mitmotionäre Roland Haldimann (EDU, Oberentfelden), Monika Baumgartner (Die Mitte, Tegerfelden), Alain Burger (SP, Wettingen), Kurt Gerhard (SVP, Brittnau), Manuela Ernst (GLP, Wettingen), Yannick Berner (FDP, Aarau), Ruth Müri (Grüne, Baden), Stephan Müller (SVP, Möhlin) sowie Christian Minder (EVP, Lenzburg).

Der Text

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat geeignete gesetzliche und finanzielle Grundlagen sowie Massnahmen zu unterbreiten, um die überbetrieblichen Kurszentren (üK) im Kanton Aargau nachhaltig zu stärken und die Ausbildungsbetriebe bei den Kosten der beruflichen Grundbildung gezielt zu entlasten.
Dabei sind insbesondere folgende Massnahmen vorzusehen:
1. Investitionsbeiträge an üK-Zentren: Schaffung der gesetzlichen und finanziellen Grundlagen, damit sich der Kanton Aargau künftig unter definierten Voraussetzungen an Investitionen von üK-Zentren beteiligen kann. Beitragsberechtigt sollen insbesondere Neu- und Umbauten, Erweiterungen und Renovationen, Mieterausbauten sowie Maschinen, Geräte und weitere Anschaffungen mit Investitionscharakter sein. Zu berücksichtigen sind insbesondere eine angemessene Eigenfinanzierung der Trägerschaften, der Anteil Aargauer Lernender, die interkantonale Nutzung, die langfristige Zweckbindung sowie Rückzahlungspflichten bei Zweckentfremdung. Als Referenzmodell ist insbesondere die Regelung des Kantons Solothurn zu prüfen.
2. Erhöhung des Kantonsbeitrags 2: Erhöhung des freiwilligen Kantonsbeitrags 2 (KB2) an die Kosten der überbetrieblichen Kurse von heute 20 auf 30 Prozent des Kantonsbeitrags 1 (KB1). Die Abwicklung soll möglichst über die bestehenden Prozesse des KB1 erfolgen, damit kein unnötiger zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht.

Begründung

Die duale Berufsbildung ist für den Wirtschafts- und Bildungsstandort Aargau von zentraler Bedeutung. Rund 17'500 Lernende absolvieren ihre berufliche Grundbildung in rund 4500 Aargauer Lehrbetrieben. Damit das System leistungsfähig bleibt, müssen alle drei Lernorte – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse – über ausreichende personelle, räumliche und technische Kapazitäten verfügen. Den üK kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie vermitteln grundlegende Fertigkeiten und ergänzen die Bildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule. Die Kantone sorgen unter Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt für ein ausreichendes Angebot an üK und vergleichbaren dritten Lernorten; deren Besuch ist grundsätzlich obligatorisch. Zudem unterstützen die Kantone die Organisationen der Arbeitswelt bei der Bildung entsprechender Trägerschaften. Der Kanton trägt damit einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für diesen obligatorischen dritten Lernort. Dieser gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung, des zunehmenden Fachkräftebedarfs und der rückläufigen Ausbildungsbereitschaft zusätzlich an Bedeutung: Bis 2033 werden im Kanton Aargau rund 2000 zusätzliche Lehrstellen benötigt, um den Fachkräftebedarf zu sichern und eine hohe Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden.

Lehrstellenförderung darf deshalb nicht beim Abschluss eines Lehrvertrags enden. Jede zusätzliche Lehrstelle erzeugt während der gesamten Ausbildungsdauer auch zusätzlichen Kapazitätsbedarf bei Berufsfachschulen und üK. Die Gewinnung zusätzlicher Lehrbetriebe und die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten am dritten Lernort müssen gemeinsam erfolgen. Gerade für KMU sind leistungsfähige üK-Zentren eine wichtige Voraussetzung, um Lernende auszubilden. Nicht jeder Lehrbetrieb kann sämtliche Maschinen, Anlagen, Technologien, Softwarelösungen und spezialisierten Ausbildungssettings selbst bereitstellen. Die üK bündeln diese Infrastruktur branchenweit und ermöglichen dadurch auch kleineren Unternehmen, qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze anzubieten. Investitionen in üK-Zentren sind somit Investitionen in eine gemeinsam genutzte Ausbildungsinfrastruktur der Aargauer Wirtschaft.

Gleichzeitig nimmt der Investitionsbedarf zu. Berufliche Grundbildungen werden laufend an technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Neue und revidierte Bildungsverordnungen und Bildungspläne stellen entsprechend neue Anforderungen an Maschinen, Geräte, Werkstätten, digitale Systeme, Software und Sicherheitsinfrastrukturen. Die Arbeitsmarktnähe der Berufsbildung setzt voraus, dass auch die Ausbildungsinfrastruktur mit dieser Entwicklung Schritt halten kann.

Die heutige Finanzierungslogik trägt diesem Investitionsbedarf nur beschränkt Rechnung: Der obligatorische KB1 beträgt grundsätzlich 20 Prozent der gewichteten Vollkosten pro lernende Person und üK-Tag, bei einer Obergrenze von 110 Franken pro üK-Tag.
Die durchschnittliche Kostenstruktur der üK beträgt:
• 55 % Personalaufwand
• 18 % Lehrmittel und Material
• 11 % Investitionskosten Maschinen
• 16 % Investitionskosten Gebäude beziehungsweise Miete
Damit sind 27 % der durchschnittlichen üK-Kosten infrastrukturbezogen. Eine laufende Pauschale pro lernende Person und Kurstag kann diese Kosten zwar kalkulatorisch berücksichtigen, eignet sich jedoch nur beschränkt zur Finanzierung punktuell anfallender Grossinvestitionen wie Neu- und Umbauten oder der grundlegenden Erneuerung eines Maschinenparks. Das SBBK-Reglement sieht deshalb ausdrücklich vor, dass zusätzliche Investitionsbeiträge durch den Standortkanton nach eigenem Recht behandelt werden
können.
Eine moderate Erhöhung des Aargauer KB2 führt somit keineswegs zu einer Verstaatlichung der üK-Finanzierung. Die Wirtschaft bleibt substanziell an den Kosten beteiligt. Hinzu kommt eine unterschiedliche Behandlung der Lernorte. Für öffentliche, nicht kantonale Berufsfachschulen gewährt der Kanton Aargau Beiträge von 60 Prozent der anrechenbaren Ausgaben an grosszyklische Sanierungen sowie Neu- und Umbauten. Für üK-Zentren fehlt ein vergleichbares Instrument, obwohl auch sie einen gesetzlich vorgesehenen und für die duale Berufsbildung unverzichtbaren Lernort darstellen.

Neben den Investitionen sind die laufenden Ausbildungskosten relevant. Die aktuelle Kosten-Nutzen-Studie der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) weist zwar einen durchschnittlichen Nettonutzen von rund CHF 4500 pro Lehrverhältnis und Lehrjahr aus. Gleichzeitig erzielen aber rund 29 Prozent der Lehrverhältnisse während der Ausbildungszeit keinen positiven Nettonutzen. Bei grundsätzlich ausbildungsfähigen Betrieben, die keine Lernenden ausbilden, sind fehlende zeitliche Ressourcen der wichtigste genannte Hinderungsgrund. Gerade für kleinere Unternehmen können zusätzliche Ausbildungskosten deshalb bei der Entscheidung für oder gegen eine Lehrstelle relevant sein. Der Kanton Aargau richtet bereits heute einen freiwilligen KB2 von 20 % des KB1 aus. Mit der beantragten Erhöhung auf 30 % werden gezielt jene Unternehmen entlastet, die tatsächlich Lernende ausbilden und damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Die beiden beantragten Instrumente ergänzen sich: Der höhere KB2 entlastet die Ausbildungsbetriebe bei den laufenden üK-Kosten; Investitionsbeiträge sichern die räumliche und technische Leistungsfähigkeit der üK-Zentren. Eine höhere laufende Pauschale kann einen Neubau oder eine grössere technische Erneuerung nicht finanzieren; ein Investitionsbeitrag wiederum entlastet die Betriebe nicht unmittelbar bei den jährlich wiederkehrenden Kurskosten.
Angesichts von rund 17'500 Lernenden, 4500 Lehrbetrieben, eines zusätzlichen Bedarfs von rund 2000 Lehrstellen bis 2033, schweizweiten üK-Kosten von rund 445 Millionen Franken jährlich und einem Finanzierungsanteil der Lehrbetriebe von knapp 60 Prozent sind diese Massnahmen keine einseitige Subventionierung einzelner Organisationen, sondern eine gezielte Investition in die Ausbildungsfähigkeit der Aargauer Wirtschaft, die Sicherung des Fachkräftenachwuchses und die langfristige Leistungsfähigkeit der dualen Berufsbildung.