(pd) Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau» ab und unterbreitet gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass die in der Initiative geforderte Umsetzung der Wiedervernässung parallel in den drei Landschaftsräumen Wald, Landwirtschaft und Siedlung erfolgt. Ziel ist, bis 2060 auf freiwilliger Basis 1000 Hektar Feuchtgebiete zu schaffen.
Die Aargauische Volksinitiative «Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau» verlangt folgende Ergänzung von § 42 der Kantonsverfassung: «Kanton und Gemeinden sorgen zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür, dass innert 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung, die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebietsflächen geschaffen werden.» Die Initianten begründen die Initiative damit, dass im Wasserkanton Aargau bereits 90 Prozent der ehemaligen Feuchtflächen verloren gegangen seien. Dies habe besorgniserregende Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die auf Feuchtgebiete angewiesenen Pflanzen und Tiere wie Fische, Frösche, Libellen und Vögel seien überdurchschnittlich gefährdet. Zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität müssten deshalb mehr qualitativ hochwertige feuchte Lebensräume geschaffen werden. Erforderlich seien dazu zusätzliche Flächen in der Grössenordnung von 1000 Hektar (entspricht rund 0,7 Prozent der Kantonsfläche).
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Die von den Initianten geforderte Sicherung und Umsetzung der notwendigen Flächen innert 20 Jahren ist aus Sicht des Regierungsrats unrealistisch. Die Umsetzung des Verfassungsartikels zum Auenschutzpark – innert 20 Jahren einen Auenschutzpark zu schaffen, der eine Gesamtfläche von mindestens 1 Prozent der Kantonsfläche aufweist – hat verdeutlicht: Eine behördenverbindliche Festlegung in der vorgegebenen Zeit ist wohl möglich, die Umsetzung der quantitativen Ziele und insbesondere der qualitativen Ziele erfordert allerdings mehr Zeit.
Regierungsrat unterbreitet einen indirekten Gegenvorschlag
Der Regierungsrat anerkennt jedoch die Wichtigkeit ausreichender Feuchtgebiete sowohl aus Sicht der Biodiversität als auch aus Sicht des Wasserhaushalts. Dank ihrer Schwammwirkung helfen die Feuchtgebiete im Wald, im Landwirtschaftsgebiet und im Siedlungsgebiet mit, bei Starkregen die Hochwasserwelle zu dämpfen und das Trockenfallen von Fliessgewässern bei langen und heissen Trockenphasen hinauszuzögern. Zudem kühlen die Feuchtgebiete ihre Umgebung, filtern Meteorwasser und unterstützen die Grundwasseranreicherung nachhaltig. Der Regierungsrat will die Schaffung von Feuchtgebieten auf der Basis der Freiwilligkeit im Wald, im Landwirtschaftsgebiet und im Siedlungsgebiet ganzheitlich realisieren und den hierfür notwendigen Zeithorizont gegenüber der Initiative erweitern. Der Regierungsrat nimmt daher das Anliegen der Initiative ganzheitlich auf und unterbreitet dem Grossen Rat einen indirekten Gegenvorschlag.
Dieser sieht vor, dass die Umsetzung der Wiedervernässung parallel in den drei Landschaftsräumen Wald, Landwirtschaft und Siedlung erfolgt. Zentrales Element der Umsetzung ist die Freiwilligkeit. Der Regierungsrat setzt dabei auf die bestehenden, vom Grossen Rat jeweils verabschiedeten, und im Kanton Aargau breit verankerten Gefässe: das Naturschutzprogramm Wald; das Programm «Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)» und das Programm Natur 2030. Sowohl die 6. Etappe des Naturschutzprogramms Wald wie auch Labiola und die 2. Etappe des Programms Natur 2030 werden in den kommenden zwei Jahren dem Grossen Rat in separaten Botschaften vorgelegt.
Die Massnahmen der Wiedervernässung werden sich mittel- und langfristig positiv auf den Wasser-haushalt im Allgemeinen, das Wasserspeichervermögen im Speziellen und die Vernetzung feuchter Lebensräume auswirken. Dies wird den feuchteliebenden Tier- und Pflanzenarten eine wichtige Stütze für den Fortbestand unter veränderten klimatischen Bedingungen sein.
Zeitlich gestaffelte Umsetzung, Zwischenevaluation im Jahr 2035
Die Wiedervernässung unserer Landschaften ist in die oben genannten Umweltprogramme aufzu-nehmen und zu planen. Ziel ist, bis 2060 1000 Hektar Feuchtgebiete zu schaffen. Der Zeitraum bis 2060 stellt nach heutigem Wissen eine realistische Grössenordnung für die Umsetzung der 1000 Hektar nach dem Freiwilligkeitsprinzip dar. Als Zwischenziel sollen bis 2040 750 Hektar wiedervernässt werden. Als Orientierungsgrösse für die bis in 15 Jahren zu erreichende Gesamtfläche von 750 Hektar sollen im Wald 300, im Landwirtschaftsgebiet 280 und im Siedlungsgebiet deren 170 Hektar geschaffen werden. Der Regierungsrat erachtet die flächenmässige Zuordnung der Wiedervernässungsflächen als ökologisch sinnvoll und ökonomisch tragbar. 2035 wird in einer Zwi-schenevaluation der Fortschritt der Wiedervernässung im Wald, im Landwirtschaftsgebiet und im Siedlungsgebiet zuhanden des Grossen Rats ausgewiesen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die oben genannten Umweltprogramme einfliessen.
Für die Grundlagenerarbeitung, das Erstellen eines Monitoringkonzepts, die Durchführung der Wir-kungskontrolle auf den neuen Flächen und für jene Umsetzungsmassnahmen, welche nicht über die drei obengenannten Umweltprogramme umgesetzt werden können, beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 4 Millionen Franken für acht Jahre (2025–2032).
Diverse parlamentarische Vorstösse betroffen
Gleichzeitig und als Folge des nun vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschlags zur Gewässer-Initiative beantragt der Regierungsrat, folgende Motion abzulehnen bzw. sie als Postulat entgegenzunehmen: Motion Thomas Baumann, Grüne, Suhr (Sprecher), Colette Basler, SP, Zeihen, Matthias Betsche, GLP, Möriken-Wildegg, Rita Brem-Ingold, Mitte, Oberwil-Lieli, Beat Käser, FDP, Stein, Wal-ter Stierli, SVP, Fischbach-Göslikon, Dr. Roland Frauchiger, EVP, Thalheim, Ralf Bucher, Mitte, Mühlau, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg, Andy Steinacher, SVP, Schupfart, Adrian Meier, FDP, Menziken, Jonas Fricker, Grüne, Baden, Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz, vom 26. März 2024 betreffend Gegenvorschlag zur Gewässer-Initiative Kanton Aargau.
Zudem greifen die in der Initiative thematisierte Entwicklung beziehungsweise die angedachten Lösungsvorschläge weitere, bereits behandelte parlamentarische Vorstösse auf:
• Interpellation Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau, vom 17. September 2019 betreffend Qualität und Flächenbedarf des Projektes ökologische Infrastruktur und betreffend Schutzgebietsflächen zur Förderung der Biodiversität. Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass er den in der Interpellation erwähnten Bedarf an der Wiedervernässung von 1000 Hektar als notwendig erachtet.
• Motion der FDP-Fraktion (Sprecher Adrian Meier, Menziken) vom 22. März 2022 betreffend Sicherung des erforderlichen Flächenbedarfs für neue Feuchtgebiete. Der Regierungsrat hat diese Motion abgelehnt und als Postulat entgegengenommen. Mit dem vorliegenden indirekten Gegenvorschlag der Gewässer-Initiative wird die Abschreibung dieses Vorstosses mit vorliegendem Geschäft beantragt.
• Postulat der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) (Sprecher Christian Glur, Murgenthal) vom 21. November 2023 betreffend Naturschutzprogramm Wald, 6. Etappe. Der Regierungsrat hat das Postulat am 21. Februar 2024 behandelt und der Grosse Rat hat es am 23. April 2024 stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. Der Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat Vertretungen der politischen Parteien und der Verbände zu zwei Runden Tischen zur Diskussion der Forderungen des (23.370) Postulats der UBV im April und Mai 2024 eingeladen. Die Resultate der beiden Runden Tische werden in die Anhörungsvorlage zur 6. Etappe des Naturschutzprogramms Wald einfliessen.
• Interpellation Matthias Betsche, GLP, Möriken-Wildegg (Sprecher), Martin Brügger, SP, Brugg, Dr. Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau, Christian Jon Keller, Grüne, Obersiggenthal, Adrian Meier, FDP, Menziken, Christian Minder, EVP, Lenzburg, Andy Steinacher, SVP, Schupfart, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg, vom 9. Januar 2024 betreffend Entsiegelung von öffentlichen Flächen für Klima und Biodiversität. Die Interpellanten stossen eine Thematik an, die von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Gestaltung des Siedlungsraums sind.