(pd) Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) nimmt den Wirkungsbericht (2016–2021) zur Kulturförderung, der Kulturvermittlung und der Kulturpflege im Kanton Aargau positiv zur Kenntnis und anerkennt die Leistungen, die teilweise mit knapp bemessenen finanziellen Mitteln erfolgt sind.
Die Mitglieder der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) waren sich einig, dass das Kulturkonzept (2017–2022) gemäss Wirkungsbericht erfolgreich umgesetzt wurde. Diesem Bericht ist neben vielen Analysen, Statistiken, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu entnehmen, dass die Aargauer Bevölkerung mit dem kulturellen Angebot zufrieden ist und Kulturinstitutionen wie zum Beispiel das Museum Aargau, das Aargauer Kunsthaus und das Stapferhaus Lenzburg bekannt sind; auch über die Kantonsgrenzen hinaus.
Die Wirkung der Kulturförderung (Förderung durch das Aargauer Kuratorium, Förderung aus Swisslos-Fonds und Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Ausstrahlung) bei den Kulturschaffenden und Kulturanbietenden ist gemäss dem Bericht gegeben.
Finanzielle Mittel
Bei der Diskussion über die finanziellen Mittel, die in den letzten Jahren für die Kultur im Kanton Aargau eingesetzt wurden beziehungsweise inskünftig eingesetzt werden sollen, lagen kontroverse Meinungen vor. Für einige Kommissionsmitglieder braucht es angesichts der steigenden Bevölkerungszahlen und der im Jahr 2015 im Kulturbereich erfolgten Sparmassnahmen wieder mehr finanzielle Mittel, um die Ziele zu erreichen, die im Kulturkonzept formuliert sind. Andere Kommissionsmitglieder vertraten die Meinung, dass die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem aktuellen kulturellen Angebot aufzeigt, dass die für die Kultur eingesetzten Mittel ausreichend sind.
Die im Wirkungsbericht enthaltenen Statistiken belegen, dass der Kanton Aargau bei den absoluten jährlichen Kulturausgaben pro Kanton an sechster Stelle und bei den Pro-Kopf-Ausgaben für die Kultur (Gesamtausgaben gemessen an der ständigen Wohnbevölkerung) im unteren Mittelfeld (21. Platz) der Kantone liegt. In der Kommission BKS ist entsprechend eine Diskussion darüber entstanden, mit welcher Statistik hinsichtlich kantonalen Kulturausgaben zu argumentieren sei.
Neues Kulturkonzept 2023–2028
Die Kommissionsmitglieder haben sich an ihrer Sitzung zudem mit dem neuen Kulturkonzept (2023–2028) auseinandergesetzt, das zum einen als strategischer Wegweiser für die Aargauer Kulturpolitik und -finanzierung der kommenden Jahre dient und zum anderen Transparenz über die kantonale Kulturfördertätigkeit schafft. In diesem Zusammenhang wurde der partizipative Prozess positiv hervorgehoben, der es den Kommissionsmitgliedern – als politisches Gremium – erlaubt hat, die entsprechenden Arbeiten zu begleiten.
Die neuen vier Ziele und die daraus abgeleiteten 33 Massnahmen wurden als sinnvoll und umsetzbar bezeichnet. Bei einigen Zielen hätten sich die Kommissionsmitglieder konkretere Formulierungen und detailliertere Massnahmen ge-wünscht. Ob die geplanten finanziellen Mittel für die Umsetzung der Ziele in den Bereichen Kulturförderung, -vermittlung und -pflege ausreichen werden, wurde kontrovers diskutiert. Der kommende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wird entsprechend zu ausführlichen Diskussionen hinsichtlich Kulturausgaben führen.
Der Grosse Rat wird die Botschaft zum Wirkungsbericht voraussichtlich im Januar 2023 beraten.