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AG: Grosser Rat soll bei systemrelevanten Spitälern mitreden können

(pd) Die grossrätlichen Kommissionen für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) sowie Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) begrüssen grundsätzlich die Möglichkeit, dass in finanzielle Schieflage geratene Spitäler mit Standort im Kanton Aargau unter gewissen Voraussetzungen Finanzhilfe erhalten können. Allerdings fordern sie, dass der Regierungsrat im konkreten Fall durch den Grossen Rat beziehungsweise eine seiner Kommissionen zur Gewährung der Finanzhilfe ermächtigt werden muss.

Die finanzielle Situation der Spitäler in der ganzen Schweiz hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Auch für die Spitäler im Kanton Aargau wird es immer schwieriger, die für den längerfristigen Betrieb notwendigen Investitionen zu finanzieren.

Finanzhilfe nur für systemrelevante Listenspitäler
Der Kanton hat den verfassungsmässigen Auftrag, die Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung sicherzustellen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, im Rahmen einer Ergänzung des Spitalgesetzes (SpiG) eine explizite gesetzliche Grundlage für Finanzhilfebeiträge an Spitäler zu schaffen. Diese Möglichkeit soll allerdings auf Spitäler beschränkt bleiben, die einen Standort im Kanton Aargau haben, auf der Aargauer Spitalliste sowie systemrelevant für die Gesundheitsversorgung der gesamten Aargauer Bevölkerung sind und deren Leistungen nicht ohne weiteres durch andere Spitäler kompensiert werden können. Eine klare Mehrheit der Mitglieder der Kommissionen GSW und KAPF sprechen sich zugunsten dieser Anpassung des SpiG aus. Die Kommissionsmitglieder sind auch grossmehrheitlich mit dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Einschränkungen einverstanden.

Keine alleinige Kompetenz des Regierungsrats
Weniger positiv äusserten sich die beiden Kommissionen zum Vorschlag, dass der Regierungsrat im konkreten Fall allein über das Ob und den Umfang des Rettungsschirms entscheiden soll. Der Regierungsrat soll deshalb auf die zweite Beratung der Vorlage prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass er jeweils vorgängig die Zustimmung durch eine Grossratskommission einholen muss. Die Mitglieder der Kommissionen GSW und KAPF wünschen zudem eine bessere Quantifizierbarkeit der Voraussetzungen für kantonale Beiträge und eine klarere Strukturierung der neuen gesetzlichen Regelungen.

Auflagen und Bedingungen für die Spitäler
Nach dem Willen der GSW-Mehrheit sollen Finanzhilfebeiträge zudem möglichst an Bedingungen und Auflagen für das betreffenden Spital geknüpft werden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Finanzhilfe direkt oder auch indirekt dazu verwendet wird, Spitzenlöhne oder allenfalls eine Ausschüttung zu finanzieren. Der Regierungsrat soll mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlags beauftragt werden. Die Vorlage wird voraussichtlich im Oktober im Grossen Rat behandelt.