(glp) Die GLP unterstützt die geplanten Anpassungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) für Schutzbedürftige, die ab März 2027 eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Die Weiterführung der bestehenden Unterbringungs-, Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen schafft Kontinuität und verhindert unnötige Umstellungen. Gleichzeitig ist für die GLP klar: Reduzierte Sozialhilfeansätze müssen mit einer konsequenten Integrationsförderung verbunden sein. Spracherwerb, Ausbildung und Erwerbstätigkeit sollen gezielt unterstützt werden. Besonders die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.
Die GLP begrüsst zudem ausdrücklich, dass der Kanton die Gemeinden mit 50 Prozent der Kosten der materiellen Hilfe sowie mit Betreuungspauschalen unterstützt. Die finanziellen Folgen des Statuswechsels dürfen nicht einseitig bei den Gemeinden liegen. Gleichzeitig muss rechtzeitig geklärt werden, wie die Finanzierung nach Ablauf der vorgesehenen fünf Jahre sichergestellt wird.
Für die GLP stehen damit drei Punkte im Zentrum: klare Zuständigkeiten, wirksame Integration und eine faire Verteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden.