(agv) Der Aargauische Gewerbeverband (AGV) zeigt sich erfreut über die Ergebnisse des zweiten Monitorings der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU aus dem Jahr 2015. Gleichzeitig fordert das Präsidium des AGV, dass bei der geplanten Revision der Energiestrategie den Aspekten der Versorgungssicherheit und der Technologieoffenheit mehr Bedeutung beigemessen wird.
Der Regierungsrat äussert sich in seinem Monitoringbericht ebenfalls zur laufenden Revision der Energiestrategie. Es sei «darauf zu achten, dass die kantonalen Ziele den neuen internationalen und nationalen Rahmenbedingungen angepasst werden». Der AGV unterstützt diese rechtlich zwingende Vorgabe, hält aber fest, dass die Umsetzung im Gleichschritt mit anderen Ländern zu erfolgen hat, um den Aargauer und Schweizer Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil zu verschaffen.
Der AGV anerkennt die Bestrebungen des Regierungsrats, die Versorgungssicherheit stärker zu gewichten. Dies ist aus Sicht des AGV unabdingbar. Ein längerer Stromausfall hat dermassen grosse Auswirkungen auf die Aargauer und Schweizer Wirtschaft, dass Investitionen in eine erhöhte Versorgungssicherheit als verschwindend kleine volkswirtschaftliche «Versicherungsprämie für die Versorgungssicherheit betrachtet werden können.
Kritisch erachtet der AGV die Aussagen des Kantons, dass «auch auf bisher wenig genutzte technologische Möglichkeiten wie Batteriespeicher und synthetische Brenn- und Treibstoffe zurückgegriffen werden soll». Der AGV fordert generell – in allen Belangen – sowohl bei der Produktion, dem Transport und der Lagerung von Energie eine technologieoffene Betrachtungsweise. Nur durch eine solche Betrachtungsweise könne auf die aktuellen Bedürfnisse – zeitgerechte und adäquate, genügende, wirtschaftliche Versorgung mit Energie – genügend Rücksicht genommen werden. So könnten kurzfristig bestimmte Energieerzeugungstechnologien sinnvoll und vertretbar sein, was langfristig keinen Sinn mache, oder auch umgekehrt.
Insgesamt unterstützt der AGV die Revision der Energiestrategie, mahnt aber betr. Tempo, Umsetzungsdichte, Regelungsdichte und weiteren Monitoring Massnahmen zur 80-20 Regel.