(pd) Heute Freitag, 19. Juli, um 12 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2025/2028 abgelaufen. Es haben sich 42 Kandidierende angemeldet. Damit steht fest, dass es am 22. September zu mindestens einer Urnenwahl am Bezirksgericht Laufenburg kommt.
Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau anmeldet. Innerhalb dieser Frist gingen für die 41 ausgeschriebenen Gerichtspräsidiumsstellen Anmeldungen von 42 Kandidatinnen und Kandidaten ein (siehe Beilage). 39 bisherige Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten stellen sich zur Wiederwahl. Drei Personen kandidieren neu für das Amt einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten. Die Namen aller angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden am Mittwoch, 24. Juli, im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.
Urnenwahl für das Amt der Gerichtspräsidentin/des Gerichtspräsidenten 2 am Bezirksgericht Laufenburg
Für das ausgeschrieben Amt (75 %) sind zwei Kandidaturen eingereicht worden: Eveline, Guggenbühl Würenlos, bisher (SP, Grüne, Die Mitte, FDP, SVP) und Pamela Meister, Rheinfelden (parteilos). Über die Besetzung dieses Amts wird am 22. September an der Urne entschieden.
Nachmeldefristen bei übrigen Gerichtspräsidiumsstellen
Für alle übrigen Gerichtspräsidiumsstellen hat sich jeweils nur eine Kandidatin respektive ein Kandidat angemeldet. Infolgedessen wird mit der Publikation im Amtsblatt am Mittwoch, 24. Juli, eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Diese Nachmeldefrist endet am Montag, 29. Juli, 12 Uhr. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Nachmeldungen eingehen, gelten diese angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt.
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke endet in einer Woche, am Freitag, 26. Juli, 12 Uhr.