(pd) In der öffentlichen Anhörung zum Förderprogramm Energie 2027–2030 im Gebäudebereich haben fast 90 Prozent der Rückmeldungen die nahtlose Weiterführung des Programms befürwortet.
Der Regierungsrat stellt nun den Antrag, dass das bisherige Förderprogramm im Jahr 2027 unverändert fortgesetzt wird. Ab 2028 kommen die Anpassungen aufgrund eines neuen gemeinsamen Fördermodells von Bund und Kantonen zum Tragen. Die energetische Sanierung des Gebäudeparks sowie der Ersatz fossiler Heizungen sollen weiterhin gezielt unterstützt werden. Der Regierungsrat beantragt dazu einen Verpflichtungskredit von 141,35 Millionen Franken. Davon sind maximal 50 Millionen Franken kantonale Mittel vorgesehen, um möglichst viele CO2-Gelder in den Kanton zurückzuholen.
Das Ziel des Bundes «Netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050» wurde durch die Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) im Juni 2023 vom Schweizer Volk bestätigt. Das Bundesgesetz legt zudem ein Zwischenziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen per 2040 fest – minus 75 Prozent gegenüber 1990 – und gibt Richtwerte für einzelne Sektoren vor. Die Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, liegt vor allem bei den Kantonen. Die vom Grossen Rat im März 2026 beschlossene kantonale Strategie energieAARGAU übernimmt die Zielsetzungen des Bundes. Der Gebäudebereich spielt dabei eine entscheidende Rolle: In der Schweiz und im Aargau sind Gebäude für gut 40 Prozent des Energieverbrauchs und für knapp einen Viertel der CO2-Emissionen verantwortlich.
Für die Erreichung der nationalen Klimaziele sind grosse Anstrengungen auf kantonaler Ebene notwendig. Nebst gesetzlichen Vorgaben wirken zielgerichtete Förderprogramme unterstützend beim Ersatz fossiler Heizsysteme, steigern die Energieeffizienz und fördern die Nutzung von einheimischen, erneuerbaren Energien und Abwärme. Die Erfahrungen mit den Förderprogrammen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Energieeffizienz wirksam gesteigert und der CO2-Ausstoss markant gesenkt werden kann. Sie helfen mit, den Absenkpfad des CO2-Ausstosses zu beschleunigen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit insbesondere im Winterhalbjahr.
Sehr hohe Zustimmung zur Weiterführung des Förderprogramms
Aus diesen Gründen will der Regierungsrat die wirkungsorientierten Förderungen im Gebäudebe-reich nahtlos fortsetzen und hat Anfang April 2026 einen entsprechenden Verpflichtungskredit «Förderprogramm Energie 2027–2030» in die öffentliche Anhörung geschickt. Fast 90 Prozent der Rückmeldungen befürworten die Weiterführung des Förderprogramms. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen und von veränderten Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat beschlossen, das Förderprogramm in einzelnen Punkten anzupassen.
Im Jahr 2027 wird das bisherige kantonale Förderprogramm unverändert fortgesetzt. Ab 2028 wird das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen im Rahmen eines neuen gemeinsamen Fördermo-dells weitergeführt. Die energetische Sanierung des Gebäudeparks sowie der Ersatz fossiler Heizungen werden weiterhin gezielt unterstützt.
Im Rahmen der Anhörung wurde unter anderem gefordert, die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen sowie von Fernwärmeversorgungen beizubehalten. Parallel dazu konnten sich die Kantone bei der Erarbeitung des neuen gemeinsamen Fördermodells von Bund und Kantonen erfolgreich ein-bringen. Dadurch können Luft/Wasser-Wärmepumpen auch künftig unabhängig von ihrer Leistung gefördert werden. Gleichzeitig bleiben Wärmeerzeugungszentralen von Fernwärmeversorgungen Bestandteil des Förderprogramms. Mit der Einführung des neuen gemeinsamen Fördermodells ab 2028 gelten jedoch strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Luft/Wasser-Wärmepumpen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei Fernwärmezentralen. Damit sollen Mitnahmeeffekte reduziert und Fördermittel noch wirksamer eingesetzt werden.
Weniger kantonale Mittel trotz höherem Verpflichtungskredit
Damit Luft/Wasser-Wärmepumpen und Fernwärmeversorgungen weiterhin angeboten werden können, fällt der nun vom Regierungsrat beantragte Verpflichtungskredit höher aus als in der Anhörung vorgeschlagen. Gleichzeitig sind wie erwähnt inzwischen die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Gebäudeprogramms durch den Bund geklärt. Dadurch können trotz des höheren Verpflichtungskredits weniger kantonale Mittel eingesetzt werden, als in der Anhörung noch angenommen wurde.
Konkret beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit «Förderprogramm Energie 2027–2030» für einen einmaligen Bruttoaufwand von 141,35 Millionen Franken. Davon sind maximal 50 Millionen Franken kantonale Mittel vorgesehen; die übrigen Mittel stammen aus Globalbeiträgen des Bundes. Das Programm ist so ausgestaltet, dass mit einem möglichst effizienten Einsatz kantonaler Gelder ein möglichst hoher Anteil an Bundesgeldern aus der CO2-Abgabe in den Kanton Aargau zurückgeführt werden.