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AG: Fachpersonal für Schulische Heilpädagogik fördern

(pd) Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat die Botschaft "Massnahmenplan betreffend Fachpersonal Schulische Heilpädagogik". Er folgt damit dem im Juni 2021 überwiesenen Postulat, mittels welchem er aufgefordert wurde, aufzuzeigen, wie der Anteil Schulischer Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit entsprechender Ausbildung bis 2030 substanziell erhöht werden kann.

Der Regierungsrat zeigte sich in seiner damaligen Stellungnahme bereit, das Postulat entgegenzunehmen und stellte in Aussicht, weitere Themen ebenfalls aufzunehmen: Es handelte sich dabei um die Schärfung des Berufsauftrags für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, den Ausbau der heilpädagogischen Kompetenzen bei Klassen- und Fachlehrpersonen, die Sensibilisierung der Schulleitungen für sonderpädagogische Prozesse sowie die Optimierung weiterer Rahmenbedingungen, die die Arbeit der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen beeinflussen. Im nun vorliegenden "Massnahmenplan betreffend Fachpersonal Schulische Heilpädagogik" werden verschiedene Massnahmen aufgelistet. Es handelt sich unter anderem um folgende:

Massnahmen im Bereich Ausbildung
Ein Masterstudium bedeutet eine grosse zeitliche Belastung, insbesondere nebst Berufs- und Familienarbeit. Dies wurde auch im Rahmen einer Befragung verschiedener Berufspersonen an der Aargauer Volksschule im Jahr 2023 deutlich: 45 Prozent geben als Grund an, das Studium nicht zu absolvieren, da es zu zeitaufwändig sei. Nebst der Gewährleistung von genügend Ausbildungsplätzen ist es deshalb ein zentrales Anliegen, den zeitlichen Aufwand für das Studium verträglicher und der aktuellen Lebenssituation entsprechend gestalten zu können. Einige Massnahmen wurden in diesem Bereich bereits ergriffen wie beispielsweise die Finanzierung und teilweise Anerkennung von Weiterbildungsleistungen an die Ausbildung. Weiter soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Belastung während des Studiums durch Etappierung der Ausbildung zu reduzieren. So kann auch der zusätzliche Druck auf das Schulfeld gemildert werden, der durch die Nachqualifikation bedingte Abwesenheit von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen entsteht.

Differenzierung beim Berufsauftrag
Der Regierungsrat erwägt, einen zusätzlichen Berufsauftrag für Lehrpersonen zu schaffen, die spezifisches heil- und förderpädagogisches Fachwissen einbringen. Dazu erwerben sie eine entsprechenden Zusatzqualifikation. Um die Anzahl Personen im Klassenzimmer nicht zu erhöhen und eine gute Beziehungsgestaltung zu ermöglichen, sollen ausschliesslich bereits an der Klasse tätige Lehrpersonen diesen Auftrag übernehmen. Voraussetzung wäre eine entsprechende Anpassung des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP).
In der Folge müsste auch der Berufsauftrag der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen angepasst werden. Diese könnten mehr Führungsverantwortung übernehmen und ihr vertieftes Wissen aus dem Masterstudium noch effizienter zum Nutzen aller einbringen können. Das Studium und der Berufsauftrag der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen würden dadurch an Attraktivität gewinnen.

Unterstützung beim Ressourceneinsatz
Mit der Einführung der Ressourcierung mit differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschalen im Schuljahr 2020/21 eröffnete sich den Schulen ein grösserer Gestaltungsraum. Die zugeteilten Ressourcen können flexibel und abgestimmt auf die aktuellen Bedürfnisse und lokalen Bedingungen eingesetzt werden, um eine möglichst hohe Wirkung für alle Schülerinnen und Schüler zu erzielen. Rund ein Viertel der befragten Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind der Ansicht, dass der erweiterte Gestaltungsraum noch nicht voll ausgeschöpft wird und 40 Prozent geben an, mit ihrer Expertise bei der Ressourcenverteilung für die besondere Förderung nicht mit einbezogen zu werden. Der Kanton prüft daher, welche Unterstützung für die Schulleitungen in diesem Bereich noch benötigt wird.
Die hier ausgeführten Massnahmen werden durch weitere im Bereich Beratung, Begleitung, Unterstützungsangebote sowie Aus- und Weiterbildung ergänzt. Auch soll die Zusammenarbeit und Vernetzung gefördert werden. Der Massnahmenplan soll mittels einer Teilrevision des LDLP sowie im Rahmen des Projekts MAGIS – Massnahmen gegen den Personalmangel an der Volksschule umgesetzt werden.