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AG: Erweiterung der Kantonsschule Baden – Kapazitätserhöhung auf 66 Abteilungen geplant

(ag) Die grossrätlichen Kommissionen für Allgemeine Verwaltung (AVW) und für Bildung, Kultur und Sport (BKS) heissen den Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,9 Millionen Franken für die Erweiterung der Kantonsschule Baden gut. Ein Antrag aus der Kommission BKS auf Rückweisung der Botschaft wurde deutlich abgelehnt. Jedoch verlangte die Kommission AVW, im Rahmen der weiteren Planungsschritte bis zur Vorlage der Ausführungskreditvorlage zu prüfen, wo und in welcher Form Einsparungen getätigt werden können.

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 25. April 2022 mit dem Kreditbegehren für die geplanten baulichen Massnahmen an der Kantonsschule Baden befasst. Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat im Rahmen eines Mitberichts bereits vorgängig dazu Stellung genommen. Der Handlungsbedarf wird anerkannt und der Ausbau auf 66 Abteilungen nicht in Frage gestellt. Eine Minderheit der Mitglieder der Kommission BKS bezeichnet das Siegerprojekt jedoch als überdimensioniert. Dementsprechend werden die Kosten als zu hoch eingestuft.

Rückweisungsantrag abgelehnt
Ein Antrag aus der Kommission BKS auf Rückweisung der Botschaft mit dem Auftrag, mit der Stadt Baden über eine Verlängerung der Bewilligung für die Provisorien zu verhandeln, wurde deutlich abgelehnt. Der Antrag verlangte zudem, bei einer Bewilligungsverlängerung für die Provisorien ein kleineres Projekt für den Ausbau um acht Abteilungen vorzulegen. Sollten die Verhandlungen bei der Stadt Baden keinen Erfolg erzielen, sei ein um mindestens 25 Prozent reduzierter Planungskredit für ein in demselben Umfang redimensioniertes Projekt vorzulegen. Die Kommission AVW lehnt diesen Minderheitsantrag deutlich ab.

Kosten sind zu überwachen
Anlässlich der Beratung in der Kommission AVW wurden verschiedene Anträge gestellt. Insbesondere wurde verlangt, dass im Rahmen der weiteren Planungsschritte bis zur Vorlage der Ausführungskreditvorlage zu prüfen ist, wo und in welcher Form Einsparungen getätigt werden können. Die Kommission AVW verlangt vom Regierungsrat, in der Vorlage zum Baukredit aufzuzeigen, wo gegenüber dem heutigen Planungsstand Einsparungen getätigt werden können und wo nicht. Ebenso sind die allenfalls gleichbleibenden Kosten zu begründen und offen zu legen, weshalb zu gewissen Punkten keine Einsparungen getroffen werden können. Teuerung und weitere Materialkostenerhöhungen sind separat auszuweisen und sollen somit für den Vergleich nicht relevant sein. Die Kommission AVW ist sich bewusst, dass aufgrund der aktuellen Situation mit teureren Materialkosten zu rechnen ist. Anträge auf Abgeltung der geplanten Kosten für Kunst am Bau in den Gesamtkosten sowie das Vorlegen eines Parkierungskonzepts für Anlässe in den Sporthallen wurden abgelehnt. Das Anliegen der Kommission AVW wird im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.

Verpflichtungskredit durch AVW einstimmig gutgeheissen
Nachdem die Kommission BKS das Geschäft im Rahmen eines Mitberichts mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen hat, stimmt die Kommission AVW dem Geschäft gar einstimmig zu. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Juni 2022 über den Verpflichtungskredit von 4,9 Millionen Franken befinden.