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AG: Erster Schritt für die Erweiterung des bestehenden Auenschutzparks in Rietheim

(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats sieht bei der Erweiterung des Auengebiets "Grien" in Rietheim (Zurzach) noch diverse offene Fragen. Diese sollen nach dem Willen der Kommissionsmitglieder spätestens im Rahmen der Projektausarbeitung und der Kreditvorlage an den Grossen Rat beantwortet werden.

Das Auengebiet "Grien" wurde im Jahr 2006 als Zwischenergebnis im Richtplan aufgenommen und soll nun definitiv festgesetzt werden. Die Umsetzung dieser zweiten Realisierungsetappe im Auengebiet von nationaler Bedeutung "Rietheim-Koblenz" ab dem Jahr 2020 entspricht der Mediationsvereinbarung, die in Zusammenhang mit der Umsetzung der ersten Etappe zwischen Grundeigentümern und -bewirtschaftern, Bauherrschaft, Pro Natura, Standortgemeinde und Vertretung aus der Bevölkerung geschlossen wurde.
Der bestehende Auenschutzpark in Rietheim soll im Gebiet "Grien" am Chly Rhy um rund zehn Hektaren erweitert werden. Damit will der Kanton die auentypische einheimische Tier- und Pflanzenwelt und die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts des Rheins erhalten und fördern. Er erfüllt damit die Vorgaben der Auenverordnung des Bunds. Gegen dieses Vorhaben wurde teilweise geltend gemacht, dass der Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche für dieses Projekt zu hoch sei. Auch wird befürchtet, dass die Renaturierungsmassnahmen zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation führen könnten.
Die behördenverbindliche Richtplanfestsetzung des Auengebiets "Grien" in Rietheim ist Voraussetzung dafür, dass der Kanton überhaupt ein Renaturierungsprojekt ausarbeiten und beim Grossen Rat einen Umsetzungskredit beantragen kann. Die Gemeinde Zurzach ihrerseits kann die nötigen Anpassungen der Bau- und Nutzungsordnung nur gestützt auf den rechtskräftigen Richtplaneintrag beschliessen.

Auflage zur Hochwassersituation
Im Rahmen ihrer Beratungen ist es der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) gelungen, verschiedene Konflikte zu bereinigen. Die genauen Auswirkungen der Renaturierung des Gebiets am Chly Rhy auf die Hochwassersituation lassen sich jedoch erst im Rahmen der Projektierung überprüfen und berechnen. Die Mitglieder der Kommission UBV beantragen dem Grossen Rat deshalb, die Richtplananpassung an die Auflage zu knüpfen, dass mit dem Projekt die Hochwassersicherheit nicht vermindert werden darf. Die Ergebnisse der entsprechenden Abklärungen sollen dem Grossen Rat zusammen mit dem Kreditantrag für das Projekt vorgelegt werden. Der Regierungsrat sichert zu, dass er die durch die Auenrenaturierung verursachte Veränderung der Hochwassersituation unabhängig neu beurteilen lassen wird.

Minimierung des Verlusts von landwirtschaftlichen Nutzflächen Die Kommission UBV verlangt, dass der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch dieses Projekt möglichst minimiert werden soll. Die UBV-Mitglieder schlagen dem Grossen Rat deshalb eine geringfügige Reduktion des Auenperimeters auf der Südseite des Rhein-Seitenarms vor. Sie lassen sich zudem bestätigen, dass der gemäss Bundesrecht vorgeschriebene Pufferstreifen zwischen Schutzgebiet und landwirtschaftlicher Nutzfläche im Auenperimeter bereits enthalten ist und nicht zulasten des Landwirtschaftslands geht. Der Regierungsrat sichert auch zu, dass das Projekt nicht mehr als netto vier Hektaren Fruchtfolgefläche verbrauchen wird.
Gestützt auf die Zusicherungen des Regierungsrats stimmte die Kommission UBV der so angepassten Festsetzung des Auengebiets "Grien" im Richtplan einstimmig zu. Das Geschäft wird voraussichtlich im November oder Dezember 2023 im Grossen Rat behandelt.